Hass im Netz: BKA will soziale Netzwerke säubern
Hasserfüllte Inhalte in den sozialen Netzwerken stellen eine traurige Realität dar. Die Plattformbetreiber kommen ihren Pflichten nicht immer nach. Das BKA will die Angelegenheit nun selbst in die Hand nehmen.
Symbolbild. Eine Wand mit der Aufschrift „BKA – Bundeskriminalamt“ (Others)

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, pocht auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzespakets gegen Hass im Netz. Zunehmende Hasskriminalität gegen Menschen des öffentlichen Lebens könne demokratiegefährdende Ausmaße annehmen, wenn sie etwa Politiker und Journalisten einschüchtere, sagte Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). „Deshalb müssen wir mit den Mitteln des Rechtsstaats und der wehrhaften Demokratie entschlossen dagegen vorgehen.“ Der Pilotbetrieb einer „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ beim BKA könne sofort mit dem Inkrafttreten des Gesetzes starten, so Münch. Die Abläufe habe man mit der Justiz und den Ländern bereits abgestimmt.

Demnach müssen Unternehmen, die etwa soziale Netzwerke betreiben, illegale Inhalte wie Volksverhetzung und Morddrohungen sperren – und nun auch den Behörden melden. Das BKA soll jeden eingehenden Hinweis prüfen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Plattformen wie Facebook und Twitter würden dadurch einer strengeren Kontrolle unterzogen.

Das Gesetzespaket gegen Hass im Netz war bereits im vergangenen Sommer von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings höhere Hürden verlangt, bevor Sicherheitsbehörden die sogenannte Bestandsdaten von Handy- und Internetnutzern abfragen dürfen. Zu den Bestandsdaten gehören neben Namen und Adressen der Nutzer unter anderem Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers, aber keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails.

Die nachgebesserten Vorgaben fanden bei der Sitzung des Bundesrats vor rund einer Woche in Berlin nicht die nötige Mehrheit und müssen nun im Vermittlungsausschuss geklärt werden. Die Grünen bemängeln unter anderem, dass die die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt seien.

„Die große Koalition hat vorsätzlich bis grob fahrlässig nichts unternommen, um das Gesetzespaket verfassungskonform zu machen“, sagte Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Deshalb muss jetzt nachgearbeitet werden – auch um zu verhindern, dass Klagen beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben.“ Die Grünen schlagen vor, dass die Daten erst übermittelt werden, wenn das BKA selbst erkläre, dass eine Attacke strafrechtlich relevant sei.

TRT Deutsch und Agenturen