Das erste Urteil im Missbrauchsfall Münster ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, wie Sprecher Martin Botzenhardt der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels war um Mitternacht abgelaufen. Das Landgericht Münster hatte am 27. November einen 53-Jährigen aus Schleswig-Holstein zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes eine drei Monate längere Gefängnisstrafe gefordert.
Das Gericht hatte bei der Strafbemessung das Geständnis des Mannes - und damit die nicht notwendige Zeugenaussage des Opfers - strafmildernd beurteilt. Auch hatte er Hinweise auf weitere Täter gegeben. Ebenfalls positiv auf das Strafmaß wirkten sich vereinbarte Zahlungen an das Opfer aus. Der Mann aus Norderstedt hatte das Urteil umgehend angenommen.
Das Urteil Ende November steht am Anfang einer Reihe von Prozessen im Missbrauchskomplex Münster. Im seit dem 12. November laufenden Hauptverfahren ist unter den weiteren angeklagten, mutmaßlichen Tätern ein 27-jähriger Mann aus Münster, der den Sohn seiner langjährigen Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst immer wieder vergewaltigt haben soll.
Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat bislang mehrere Anklagen gegen insgesamt neun Personen erhoben. In diesen Verfahren wurden acht minderjährige Opfer gezählt. Immer wieder stammten sie aus dem nahen Familienumfeld. Die Ermittlungen bundesweit laufen damit insgesamt gegen mindestens 20 weitere Beschuldigte.
Erstes Urteil im Missbrauchskomplex Münster rechtskräftig
5 Dez. 2020
Im Missbrauchsfall Münster ist das erste Urteil rechtskräftig. Ein 53-Jähriger wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann aus Schleswig-Holstein legte ein Geständnis ab und gab Hinweise auf weitere Täter.
DPA
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