Corona-Beschlussvorlage: Lockdown ab November?
Um die weitere Infektionsverbreitung einzudämmen, plant der Bund einem Bericht zufolge neue Corona-Einschränkungen. Bis Ende November sollen demnach Kontakte minimiert, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden.
Symbolbild: Die neue Beschlussvorlage sieht ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens vor. (DPA)

Mit drastischen Maßnahmen bis Ende November will die Bundesregierung einem Bericht zufolge versuchen, die Corona-Pandemie in Deutschland einzudämmen. Wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch berichtet, soll die Bevölkerung angehalten werden, vom 4. November bis Ende November die Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“. Ausgenommen seien Angehörige des eigenen Hausstandes.

Demnach soll ab Mittwoch nächster Woche der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden entsprechend sanktioniert.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nur noch „mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet“ sein. „Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.“ Darüber hinausgehende „Gruppen feiernder Menschen“ auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage „inakzeptabel“.

Die Bürger sollen demnach auch aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche zu verzichten. Dies gelte auch für Verwandte.

Einschränkungen bis Ende November, erneut Corona-Nothilfen

Bars, Klubs, Diskotheken, Kneipen werden den Plänen zufolge ebenfalls geschlossen. „Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.“ Auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Bordelle müssen schließen. Einzelhandel, Schulen und Kitas bleiben offen, sollen aber zusätzliche Hygienemaßnahmen ergreifen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sollen am 4. November in Kraft treten und bis Ende November gelten, also rund vier Wochen lang. Nach zwei Wochen sollen Bund und Länder erneut beraten und „notwendige Anpassungen“ vornehmen.

Von den Schließungen betroffene Firmen und Einrichtungen sollen eine „Nothilfe“ des Bundes erhalten. Bereits bestehende Unterstützungsmaßnahmen sollen zudem verlängert werden. Alle Unternehmen, die weiterhin arbeiten können und dürfen, werden „eindringlich“ aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen, „wo immer dies umsetzbar ist“.

Gesundheitsämter können Kontakte nicht mehr nachverfolgen

Zur Begründung der neuen Maßnahmen wird angeführt, dass die Zahl der Corona-Infektionen „inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik“ ansteige. Viele Gesundheitsämter könnten keine vollständige Kontaktnachverfolgung mehr gewährleisten, was wiederum zu „einer beschleunigten Ausbreitung des Virus“ beitrage.

Deshalb sei es nun erforderlich, „durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten“. Die Zahl der Neuinfektionen müsse „wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche“ gesenkt werden.

„Ziel von Bund und Ländern ist es, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind“, heißt es weiter. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.“

AFP