Alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland werden im Bundesgesetzblatt (BGBI) veröffentlicht. Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie dort erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der 2006 privatisiert wurde und zur Dumont-Verlagsgruppe gehört. Wer die Gesetzesblätter des Bundes kopieren, ausdrucken oder privat nutzen will, muss Abo-Gebühren zahlen – an den Dumont-Verlag. Das berichtet das Portal „FragDenStaat“ am Dienstag.
Ein Vertrag zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Bundesanzeiger Verlag aus dem Jahre 2006 regelt den Vertrieb. Die Details über die finanzielle Vergütung und die Urheberrechte werden geheim gehalten. Die Website „FragDenStaat“ hält das für unbegründet. Der Dumont Verlag habe die „exklusiven“ Rechte an dem Vertrieb der Bundesgesetze ohne Ausschreibung erhalten, heißt es in der Kritik. Es gab also keinen Wettbewerb, folglich kann es auch nach Ansicht von „FragDenStaat“ keinen Grund für Geheimhaltung geben. Das Justizministerium müsse die Dokumente offen und kostenfrei zur Verfügung stellen. Sonst müssten Gerichte ein Machtwort sprechen, warnte die Internetplattform.
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Bundesjustizministerium am Pranger wegen Urheberrechte für Gesetze
3 Sep. 2020
Seit 2006 werden die Bundesgesetze von einem privaten Verlag veröffentlicht. Bürger müssen für die Nutzung Abo-Gebühren zahlen. Das ist vertraglich so geregelt – die Details werden aber geheim gehalten.
TRT Deutsch
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