Anschlag von Hanau: 120 Verfahren wegen Hass im Internet
Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Hanau sind sieben Personen aus Hessen wegen Hass im Netz verurteilt worden. Insgesamt leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt 120 Verfahren ein – darunter gegen einen Sanitäter.
9.02.2021, Hessen, Hanau: Eine offizielle Gedenktafel mit den Fotos der neun Opfer erinnert am Anschlagsort in Hanau-Kesselstadt an die Opfer der Anschläge im Jahr 2020. (DPA)

Laut Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermitteln Sicherheitsbehörden in 120 Fällen wegen strafbarer Aussagen zum rassistischen Anschlag von Hanau. Sieben Personen aus Hessen seien bereits rechtskräftig verurteilt worden, berichtete das Nachrichtenportal „IslamiQ“ am Sonntag. Bei den Ermittlungen gehe es unter anderem um Billigungen von Straftaten, Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung.

Weil sich unter anderem ein 36-Jähriger aus Kassel auf Youtube im Zusammenhang mit dem Anschlag von Hanau rassistisch geäußert habe, sei er vom Amtsgericht Kassel wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Behörden seien auf ihn aufmerksam geworden, als er Menschen, die wie im Falle des Hanauer Attentats, in Shishabars gehen, als „Abschaum“ bezeichnete. Das sei kein großer Verlust für die Gesellschaft gewesen. Als Sanitäter lasse er sich „bei so Abschaum“ gerne Zeit, soll der 36-Jährige auf Youtube geschrieben haben.

Gericht: Verwarnung in sechs Fällen

Die insgesamt vier verurteilten Männer und drei Frauen sind laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 34 und 72 Jahre alt. Sie wohnen im Lahn-Dill-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und in Wiesbaden. In sechs Fällen sprachen Gerichte eine Verwarnung aus. Sie behielten sich eine Geldstrafe vor, wie die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ mitteilte.

„Unser Ziel ist es vorrangig, dass wir die Beschuldigten über die strafrechtlichen Grenzen und auch die Gefahren von Hate Speech informieren“, sagte zuvor ZIT-Sprecher Benjamin Krause. Die Beschuldigten sollen „durch die persönliche Konfrontation“ im Zuge des Verfahrens davon überzeugt werden, was Kommentare und Likes bewirken können, um sie von weiteren Verstößen abzuhalten.

Der 43-jährige Deutsche Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven in einer Shishabar ermordet. Danach tötete er nach Erkenntnissen der Ermittler seine Mutter und nahm sich selbst das Leben.


TRT Deutsch