Österreich: Keine 2G-Regel mehr in nicht lebensnotwendigen Geschäften
In Österreich gilt ab heute nicht mehr die 2G-Regel in nicht lebensnotwendigen Geschäften. Ein Testnachweis wird ebenfalls nicht mehr gefordert. In den Geschäften gilt nur noch eine Maskenpflicht.
Symbolbild. 03. Dezember 2021, Österreich, Ischgl: An der Talstation der Silvretta-Bahn wird auf 2G Bedingungen hingewiesen. (DPA)

In Österreich gilt ab heute die 2G-Regel in nicht lebensnotwendigen Geschäften nicht mehr. Kunden müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. In den Geschäften gilt nur noch eine Maskenpflicht, auch Tests sind nicht nötig. Die 2G-Pflicht war vor 13 Wochen in der Alpenrepublik in Kraft getreten. Schwangere ohne 2G-Nachweis konnten ersatzweise einen negativen PCR-Test vorlegen. In Österreichs Gastronomie sowie im Tourismus soll ab dem 19. Februar die bisherige 2G-Regel durch 3G ersetzt werden. Für die Tests, die wieder den Zugang zu den Lokalen ermöglichen, gilt: PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden. Anfang des Monats war in Österreich eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Erwachsene in Kraft getreten.

AFP