Die Führung sogenannter Feindeslisten, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren, wird in Deutschland künftig ausdrücklich verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte, tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Wer die Namen und Daten politischer Gegner verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.
Mit dem neuen Gesetz werden ferner verhetzende Beleidigungen gegen Juden, Muslime, Homosexuelle und Behinderte umfassender bestraft. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden - diese strafrechtliche Lücke ist jetzt geschlossen.
Auch im Sexualstrafrecht wird mit dem Gesetzespaket eine Lücke geschlossen: Schon die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch sind ab sofort eine Straftat. Wer die Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen herunterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre Gefängnis.
22 Sep. 2021
Bundestag: Strengere Regeln gegen Extremismus und Missbrauch
Die Bundesregierung will künftig härter gegen Extremismus und Missbrauch vorgehen. Bei Veröffentlichung von sogenannten Feindeslisten drohen künftig bis zu drei Jahre Haft. Auch die Beleidigung von Juden und Muslimen wird umfassender bestraft.
dpa
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