Im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg liegt ein Antrag auf Bürgergeld und dazu passende Ausfüllhinweise. / Photo: DPA (dpa)
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Wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit haben die Jobcenter im Jahr 2023 einem Bericht zufolge knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag) unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bei den 15.777 Fällen seien auch Menschen dabei, die eine Ausbildung oder Maßnahme etwa zur Weiterbildung nicht annehmen oder weiterführen wollten. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz also bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher gekürzt.

Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitik“ der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“

dpa