Symbolbild: Urteil. (dpa)
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Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Daesh an der Minderheit der Jesiden. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde zunächst unterbrochen und später fortgesetzt. Koller sagte in Richtung der Mutter des toten Mädchens: „Wir wünschen Ihnen, dass es Ihnen gelingt, Ihr Leid zu tragen und dass Sie Ihren Frieden finden.“ Al-J. soll als mutmaßliches Daesh-Mitglied unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben.

Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Daesh verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie selbst ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

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dpa