06.12.1975, Baden-Württemberg, Stuttgart: Etwa 4000 Demonstranten ziehen durch die Innenstadt, um gegen den Beschluß der baden-württembergischen Landesregierung „über die Pflicht zur Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst“ zu protestieren. Veranstalter der Demonstration ist der „Aktionskreis gegen die Berufsverbote“. (dpa)
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Im Sommer 1974 wird der angehende Lehrer Hans-Peter de Lorent in die Hamburger Schulbehörde bestellt. Was ihn erwartet, kann er nur ahnen. In einem Büro warten der damalige Schulsenator Günter Apel (SPD) und dessen Rechtsberater. Auf einem Tisch: Einige Akten, auf denen der Name des 25-Jährigen steht. „Der Senator sagte mir dann, dass es Probleme mit meiner Einstellung gebe“, erinnert sich de Lorent heute. Ein Los, das der Hamburger mit bundesweit Hunderten Menschen teilt. Die Grundlage solcher Verfahren war der sogenannte Radikalenerlass vom 28. Januar 1972. In Hamburg hatte der zuständige Ausschuss trotz einer Empfehlung des Senats Zweifel an der Verfassungstreue des jungen Lehrers de Lorent. Denn während seines Studiums der Erziehungswissenschaften und der Psychologie an der Universität Hamburg hatte er sich auch politisch engagiert. Zunächst im Marxistischen Studentenbund Spartakus, später auch in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). „Lehrer war mein Wunschberuf“ „Lehrer war mein Wunschberuf. Mir hat das Spaß gemacht, mit Kindern zu arbeiten“, sagt der heute 72-Jährige mit weißen Haaren, Schnäuzer und Hornbrille. In seinem Engagement sah er keinen Widerspruch zum Grundgesetz. „Die Partei war nicht verboten und kandidierte ja auch für den Bundestag. Zudem hatte ich keine besonderen Funktionen. Uns konnte man nichts Rechtswidriges vorwerfen.“ Der Beschluss des ersten sozialdemokratischen Kanzlers Willy Brandt und der Ministerpräsidenten der Länder sah unter anderem vor, dass vor jeder Einstellung in den öffentlichen Dienst eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt werden muss. So sollte der Staatsapparat vor möglichen Verfassungsfeinden geschützt werden. Insbesondere vor Menschen wie de Lorent. „Dem Beschluss gehen die NPD-Gründung 1964 und der Zulauf kommunistischer Organisationen im Zuge der Studierendenbewegung voraus“, erklärt Alexandra Jaeger von der Hamburger Forschungsstelle für Zeitgeschichte. Formal sei er also in beide politische Richtungen gefasst worden. In der Umsetzung habe die Regelung aber ganz eindeutig auf linke Gruppierungen gezielt. „Marsch durch die Institutionen“ eines der Auslöser für den Radikalenerlass Als Erklärung des Erlasses sei oft der von Studierendenführer Rudi Dutschke ausgerufene „Marsch durch die Institutionen“ herangezogen worden, sagt die Historikerin. Und tatsächlich habe es damals viele linke Absolventen gegeben, die in den öffentlichen Dienst strebten, etwa als Lehrer, Professoren und Juristen. Ob aber tatsächlich eine Unterwanderung durch Linksextreme gedroht habe, sei fraglich. „Wie aus Unterlagen des Verfassungsschutzes hervorgeht, ging es viel eher darum, diese kommunistischen Gruppen zu isolieren“, sagt Jaeger. Die Schwelle, um als möglicher Verfassungsfeind zu gelten, sei sehr niedrig gewesen. Oft habe bereits ausgereicht, wenn sich ein Bewerber auf unterster Ebene engagiert habe. Um das nachzuweisen, sammelte der Inlandsgeheimdienst unter anderem Flugblätter oder erfasste, wer für die Gruppen zu Wahlen antrat - auch mithilfe von Informanten. Anhörung kam vielen einem Berufsverbot gleich „Der Studienabschluss, gute Noten und positive Beurteilungen von Hochschullehrern spielten dann bei einer Anhörung keine Rolle mehr. Es ging nur noch um die Einschätzung der Verfassungsschützer“, sagt die Historikerin, die zu dem Thema ihre Doktorarbeit geschrieben hat. Für viele Absolventen sei das einem Berufsverbot gleichgekommen. Auch wenn das bestritten wurde: „Im medizinischen und sozialen Bereich gab es natürlich auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten. Aber bei den Lehrern hatte der Staat faktisch nahezu ein Monopol.“ Der Bund und die sozialdemokratisch regierten Länder rückten bereits 1979 wieder von dem Beschluss ab. Bayern schaffte ihn als letztes Bundesland im Jahr 1991 ab. Wie viele Menschen betroffen waren, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Schätzungen reichen von 1,8 bis 3,5 Millionen Verfassungsschutz-Anfragen, sagt Jaeger. Bundesweit seien etwa 1000 bis 2000 Menschen nicht eingestellt worden. Für Hans-Peter de Lorent begann nach dem Gespräch im Senatorenbüro eine wechselvolle Zeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen konnte er zwar als angestellter Lehrer unterrichten. Vom Schulleiter fühlte er sich aber beobachtet und drangsaliert. Daher veröffentlicht er 1980 einen autobiografischen Roman mit dem Titel „Hexenjagd“ - und wurde prompt wegen Beleidigung verklagt. Gewerkschaft fordert politische und materielle Rehabilitierung „Ich wurde freigesprochen. Im Urteil sagte die Richterin dann, dass die festgestellte Realität viel schlimmer gewesen sei als die Fiktion in dem Roman“, sagt er heute. Kurze Zeit später wurde er verbeamtet. „Es ist ihnen nicht geglückt, mich kaputtzumachen. Ich bin gestärkt daraus hervorgegangen.“ In vielen Fällen sei das allerdings nicht so glimpflich abgelaufen. Viele seiner Kollegen seien an dem Druck zerbrochen oder hätten um ihre Existenz kämpfen müssen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert daher von Bund und Ländern die politische und materielle Rehabilitierung der Betroffenen. „Damals wurden individuelle Grundrechte verletzt und Linke teils kollektiv diffamiert und verfolgt“, sagt die GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Damit sei vielen Menschen die Berufs- und Lebensperspektive genommen und das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert worden. Für de Lorent hielt das Leben noch weitere Wendungen bereit. Er engagierte sich als Gewerkschafter, wurde Vorsitzender der Hamburger GEW und saß später als Abgeordneter für die Grün-Alternative Liste (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft. 2009 folgt der Sprung in die Schulbehörde. „Eigentlich Feindesland. Mein Büro war direkt neben dem der Senatorin. Dort, wo ich viele Jahre zuvor angehört wurde. Genugtuung war das natürlich schon.“

dpa