Ein Gericht auf Mallorca hat zwei Deutsche am Montag wegen einer brutalen Attacke auf einen Türsteher aus dem Senegal zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verurteilt. Darauf hätten sich die Anklage und die Verteidigung vor Beginn des Prozesses verständigt, sagte der Richter nach einer kurzen Verhandlung in der Inselhauptstadt Palma.
Die Staatsanwaltschaft rückte damit von ihrer Forderung ab, die Deutschen wegen des offenbar rassistisch motivierten Angriffs zu je 13 Jahren Haft zu verurteilen. Im Gegenzug akzeptierten die Verurteilten die Zahlung eines höheren Schmerzensgeldes an den Geschädigten. Die Anklage hatte ursprünglich rund 115 000 Euro gefordert. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt. Für diesen Zeitraum erhielten die beiden aus dem Raum Leipzig stammenden jungen Männer auch Inselverbot.
Die Urlauber aus Deutschland hatten den Türsteher im Megapark am sogenannten Ballermann auf Mallorca im Juni 2019 verprügelt und rassistisch beleidigt. Sie waren damals mit einer Gruppe Hooligans auf die Insel gereist. Während eines Konzerts kletterte ein Freund auf die Bühne und wurde von dem späteren Opfer, das bei der Veranstaltung als Security jobbte, aufgefordert, diese wieder zu verlassen. Daraufhin attackierten die beiden Verurteilten den Senegalesen, schlugen und traten auf den am Boden liegenden Mann ein und beschimpften ihn.
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an der Wirbelsäule. Wegen einer linksseitigen Lähmung kann er seiner Arbeit seitdem nicht mehr nachgehen. Der Richter ordnete außerdem an, dass sich die Verurteilten dem Mann zehn Jahre lang weder nähern noch zu ihm Kontakt aufnehmen dürfen.
Bei der Festnahme 2019 hatte die Polizei rechtsradikale Symbole auf den Handys der Deutschen gefunden. Die Leipziger kamen für ein Jahr und drei Tage in Untersuchungshaft, danach durften sie nach Deutschland zurückkehren.
Zum Gerichtstermin am Montag wurden sie per Videokonferenz aus Deutschland zugeschaltet. Eine Übersetzerin fragte die Angeklagten, ob sie mit der Einigung einverstanden seien, und las die Bedingungen vor. Beides bestätigten die Deutschen.
17 Mai 2021
dpa
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