Symbolbild: Jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht / Foto: DPA (dpa)
Folgen

Rund ein Fünftel der deutschen Bevölkerung bleibt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie das Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, waren 2022 vorläufigen Erhebungen zufolge gut 17,3 Millionen Menschen betroffen. Das entsprach 20,9 Prozent der Bevölkerung, 2021 lag der Anteil bei 21 Prozent.

Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen, oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Im vergangenen Jahr 12,2 Millionen Menschen armutsgefährdet

2022 war demnach etwa jede siebte Person (12,2 Millionen Menschen) in Deutschland armutsgefährdet. Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland nach Steuern und Sozialabgaben bei 1.250 Euro im Monat.

6,1 Prozent der Bevölkerung (5,1 Millionen Menschen) in Deutschland waren im vergangenen Jahr von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von Geldnot deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren den Angaben nach zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder einmal im Monat im Freundeskreis oder mit der Familie etwas essen oder trinken zu gehen.

9,7 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (6,1 Millionen Menschen) lebten 2022 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung. Das heißt, die Haushaltsmitglieder waren insgesamt sehr wenig oder nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden. Das wird laut Statistischem Bundesamt dann konstatiert, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 Prozent betrug. Das sei zum Beispiel der Fall gewesen, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in dieser Altersgruppe eine Person überhaupt nicht arbeitete und die andere insgesamt nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig war.

epd