Symbolbild. Bundeskartellamt überprüft Beschwerden. (dpa)
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Das Bundeskartellamt untersucht mögliche wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen dem Onlinehändler Amazon und dem Technologiehersteller Apple. „Wir prüfen derzeit unter anderem, ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). Es gehe um eine Öffnung des Marktes, indem andere Unternehmen als Apple selbst Geräte des Handykonzerns über den Marketplace von Amazon verkaufen dürften.

Im November hatte die italienische Kartellbehörde Strafen in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro gegen Amazon und Apple wegen Absprachen verhängt. Dabei ging es um den Verkauf von Produkten von Apple sowie des zu Apple gehörenden Audiotechnikherstellers Beats. Nach Darstellung der Behörde hatten die beiden US-Unternehmen vereinbart, dass in Italien nur Amazon sowie einige ausgesuchte Händler Produkte von Apple und Beats verkaufen dürfen.

Mundt zeigte sich generell kämpferisch für den Umgang mit den vier großen Online-Konzernen Google, Amazon, Apple und der Facebook-Mutter Meta. Allein 2021 seien gegen sie sieben neue Verfahren eröffnet worden. Märkte „tendieren zur Monopolisierung“

„Wir sehen schon an den Börsenwerten dieser Konzerne, mit was für einer wirtschaftlichen Macht wir es zu tun haben", sagte der Kartellamtspräsident. „Und wir wissen, dass die großen Plattformen jeweils sehr stark von Netzwerkeffekten profitieren: Weil sie häufig genutzt werden, ist das Angebot groß, weil das Angebot groß ist, kommen wieder neue Nutzer hinzu. Die Märkte tendieren zur Monopolisierung.“
Von Facebook forderte Mundt, einen Zugang zu dem sozialen Netzwerk zu ermöglichen, ohne dass Daten des ebenfalls zum Konzern gehörenden Messengerdienstes Whatsapp sowie von fremden Diensten ausgewertet werden. „Es muss die Möglichkeit geben, die Basisfunktionen von Facebook zu nutzen, ohne einer schrankenlosen Verwertung der persönlichen Daten zustimmen zu müssen“, sagte er. „Der Kunde muss die freie Wahl haben.“
Das vergangene Jahr war nach Darstellung von Mundt auch beim Bundeskartellamt stark von der Corona-Pandemie geprägt. „Es ist nicht einfach, unter solchen Bedingungen Verfahren voranzutreiben, die etwa auf Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen oder Zeugenvernehmungen zur Beweissicherung angewiesen sind. Aber wir werden bestimmt wieder zur gewohnten Schlagzahl zurückkehren.“
Insgesamt habe seine Behörde 2021 Bußgelder in Höhe von rund 105 Millionen Euro verhängt, sagte Mundt. Das bedeute einen Rückgang um rund 70 Prozent im Vergleich zu 2020.
Es seien auch weniger Unternehmen als früher bereit, über heimliche Absprachen in ihrer Branche auszupacken, fügte Mundt hinzu. Damit es wieder mehr solcher Kronzeugen gebe, sollten diese mehr Vorteile haben als bisher: „Demjenigen oder derjenigen, der oder die als erster auspackt, sollten wir nicht nur die staatliche Strafe ganz oder weitgehend erlassen. Wir sollten dieses Unternehmen auch zum großen Teil oder ganz von Schadenersatzforderungen freistellen.“

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AFP