EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei einer Pressekonferenz.  (AFP)
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Nach dem umstrittenen Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank prüft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Dies geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor. „Ich nehme diese Sache sehr ernst“, heißt es in dem Schreiben vom Samstag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Lob dafür kam aus Polen.
Bei der Entscheidung der Karlsruher Richter handle es sich um „eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union“, schrieb der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki an die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Es sei vielleicht zum ersten Mal in dieser Klarheit gesagt worden: „Die Verträge werden von den Mitgliedstaaten geschaffen und sie bestimmen, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen liegen.“
In Polen baut die nationalkonservative PiS-Regierung das Justizwesen seit Jahren um. Der EuGH schritt mehrfach ein und befand, dass Teile der Reformen gegen EU-Recht verstießen. Wegen des jüngsten Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern leitete die EU-Kommission Ende April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein.
Anders als der Europäische Gerichtshof entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, die EZB habe ihr Mandat mit den milliardenschweren Ankäufen überspannt. Das billigende EuGH-Urteil nannten die Karlsruher Richter „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“.
Von der Leyen verteidigt Zuständigkeit der EU
Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Von der Leyen bekräftigte in ihrer Antwort an den Europaabgeordneten, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert, fügte aber bereits an: „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.“
Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben. Die Währungspolitik der Union sei eine ausschließliche Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.
„Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, so von der Leyen. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde. Nach EU-Recht ist das die Zuständigkeit der Brüsseler Behörde: Sie wäre die „Hüterin“ der EU-Verträge und muss Verstöße ahnden. Leitet sie ein Verfahren wegen Verletzung der Verträge ein, kann dies wiederum vor dem EuGH landen.
Giegold, Sprecher der deutschen Grünen-Abgeordneten und Obmann der Grünen im Währungsausschuss des Europaparlaments, behauptete, der Streit zwischen Karlsruhe und Luxemburg würde die europäische Rechtsgemeinschaft bedrohen.

dpa