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Frankreich: Haftstrafe wegen Arzt-Wahl?
Künftig können Menschen in Frankreich bei Verweigerung einer ärztlichen Behandlung durch das andere Geschlecht mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 75.000 Euro rechnen. Das sieht das sogenannte Separatismus-Gesetz vor.
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