Archivbild: 23.01.2017, Baden-Württemberg, Calw: Ein Soldat trainiert mit einem G36-Gewehr im Schießausbildungszentrum auf dem Kasernengelände des Kommandos Spezialkräfte (KSK). (dpa)
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Bei der Vergabe von Aufträgen für das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr ist es nach Angaben des Verteidigungsministeriums zu Verstößen gekommen. Dabei wurden über viele Jahre bei Firmen Dienst- und Sachleistungen bestellt, aber ohne gute Gründe nicht ausgeschrieben, teilte das Ministerium am Dienstag auf Anfrage mit. Bei einer Stichprobe von 200 Vergabeverfahren sei bei 97 das Alleinstellungsmerkmal des Auftragnehmers in Anspruch genommen worden, überwiegend zu Unrecht. Damit bestätigte das Ressort von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) einen Bericht von NDR und WDR.
Die Prüfung für die Zeit zwischen 2014 bis 2020 durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sei unter anderem von Hinweisen in internen Berichten angestoßen worden. Bei den Leistungen, die das KSK bestellte, gehe es um Ausbildung durch externe Firmen, Kampfmittelabwehr oder Kleidung. Untersucht wurden Anfang dieses Jahres sowohl das KSK in Calw als auch das Bundeswehrdienstleistungszentrum in Bruchsal. Der zweite Zwischenbericht zu den Reformen im KSK sollte am Dienstag dem Parlament zugeschickt werden. Das KSK ist bereits häufiger in die Schlagzeilen geraten, zuletzt durch die Affäre um gehortete Munition.
Der freihändigen Vergabe von Aufträgen seien sehr enge Grenzen gesetzt, betonte das Ministerium. Wenn das Alleinstellungsmerkmal geltend gemacht werde, dann müsse zuvor der Markt nach anderen Anbietern durchleuchtet werden und dies auch dokumentiert werden. Dies habe in vielen Fällen gefehlt. Große Aufträge hätten ausgeschrieben werden müssen; bei kleineren hätten drei Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. In einigen Fällen sei es auch mit dem „Handgeld für Kommandeure“ zu Vergaben an der Bruchsaler Behörde vorbei gekommen, zum Teil sei sie zu spät eingebunden worden. Das Dienstleistungszentrum werde jetzt auf ausreichende Personalausstattung untersucht: Das betreffe die zugeordneten Dienstposten - also die Stellen - und deren Besetzung. Vielleicht müsse man da nachjustieren, hieß es.

dpa