19.01.2021, Berlin: Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD, gibt eine Pressekonferenz nach einem Treffen der Fraktionsspitzen seiner Partei. (dpa)
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will über eine etwaige Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst nichts bekannt geben. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, teilte die in Köln ansässige Behörde am Montag mit.

Dies könnte eine für diesen Montag angekündigte Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts in der Sache möglicherweise überflüssig machen. Dort hat die AfD gegen den Verfassungsschutz geklagt. Sie beantragte unter anderem, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Das Verwaltungsgericht hatte für diesen Montag eine Zwischenentscheidung in Aussicht gestellt, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die besonders kurzfristig ergehen kann. Eine „Stillhaltezusage“ des Verfassungsschutzes könnte einer solchen Entscheidung gegebenenfalls vorbeugen. Eine Gerichtssprecherin sagte am Montag, die zuständige Kammer berate sich noch.
Nach Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen.

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dpa