Der Bundestag hat die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Drei Vorlagen wurden dem federführenden Innenausschuss eingereicht, wie aus der Webseite des Bundestags hervorgeht. Die AfD forderte in ihrem Gesetzentwurf eine aus dem Jahre 2014 geltende Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht sei im Jahre 2000 „durch ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Geburtsort erweitert“ worden.
Die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Herkunft hätten somit befristet die Doppelstaatigkeit. Zwischen dem 18. Und 23. Lebensjahr hatten sich die Betroffenen für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.
Die befristete Doppelstaatigkeit wird seit 2014 auf Dauer gewährt. Somit besteht für in Deutschland geborene Kinder die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Daher fordert die AfD die Wiedereinführung der „Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern“. So könne die stetig wachsende Zahl der Doppelstaatigkeit hier geborener Kinder gestoppt werden.
Die FDP-Vorlage sah eine „Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für Zusammenarbeit, Integration und rechtsstaatliche Konsequenz“. Für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive“ setzten sich die Linken ein, während der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen „20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht – Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren“ betitelt wurde.
TRT Deutsch
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