21. Juni 2021: Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock (dpa)
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Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat nach Angaben einer Sprecherin die parteinahe Heinrich-Böll-Stiftung darum gebeten, einen „nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt“ im Zusammenhang mit einem damaligen Promotionstipendium der Stiftung „noch einmal zu betrachten“. Anlass sind nach Angaben der Grünen-Sprecherin Medienanfragen zu dem Stipendium. Auch die „Bild“-Zeitung hatte über den Schritt berichtet.
Wurde die Förderrichtlinie des Ministeriums beachtet?

Ausgangspunkt war ein Bericht des „Tagesspiegels“ am Donnerstag. Demnach war Baerbock von April 2009 bis Dezember 2012 Promotionsstipendiatin der Böll-Stiftung. Sie habe eine Unterstützung von mehr als 40.000 Euro erhalten, wird ein Sprecher in dem Bericht zitiert. Die Doktorarbeit hatte die Grünen-Chefin nicht abgeschlossen.
Wie „Bild“ berichtet, unterliege die Stiftung einer Förderrichtlinie des Forschungsministeriums. Demnach dürften Personen kein Stipendium bekommen, die einer „Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“ nachgingen oder „einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt“.
Die Sprecherin der Grünen verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass Baerbock in der Zeit als Brandenburger Landesvorsitzende der Grünen, Grünen-Vorstandsmitglied und als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa kein Gehalt bekommen habe. Erst 2011 habe sie vom Landesverband Brandenburg „im Sinne einer Aufwandsentschädigung 226,76 Euro pro Monat“ bekommen und 2012 dann 400 Euro pro Monat. Ab 2013 habe es ein reguläres Gehalt gegeben, da habe Baerbock aber kein Promotionsstipendium mehr erhalten.
Böll-Stiftung: „Intensives gesellschaftspolitisches Engagement“ erwünscht

„Frau Baerbocks Hauptfokus lag in diesen Jahren auf der Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben, das parteipolitische, im Kern ehrenamtliche Engagement fand insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden statt“, erklärte die Sprecherin weiter. Ihren Pflichten als Stipendiatin sei sie selbstverständlich – „auch nach Auskunft der Heinrich-Böll-Stiftung“ - während der Förderung nachgekommen. „Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung neben dem Promotionsvorhaben ausdrücklich intensives gesellschaftspolitisches Engagement erwartet, dies gehört zu den zentralen Auswahlkriterien.“

dpa