Klage: AfD Brandenburg gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz (Reuters)
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Die AfD Brandenburg hat nach eigenen Angaben zwei Klagen gegen die Beobachtung des Landesverbands durch den Landesverfassungsschutz eingereicht. Mit den Klagen vor dem Landesverfassungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wende sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Professor Michael Elicker am Dienstag. Zudem solle Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt werden, über die Beobachtung der Partei zu berichten. Die Brandenburger AfD war im vergangenen Jahr vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. „Es darf keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung geführten Verfassungsschutz geben“, erklärte Elicker zur Begründung der Klagen. Damit sei die Chancengleicheit der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt. „Brandenburgs AfD steht unter Rechtsextremismusverdacht, da hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“, erklärte dagegen der Sprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister. Der AfD stehe es selbstverständlich frei, die Einstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall gerichtlich überprüfen zu lassen. „Dass die AfD jetzt, nach mehr als sieben Monaten, von dieser Möglichkeit doch noch Gebrauch machen will, nehmen wir zur Kenntnis.“

„Wir wissen, dass die AfD Kontakte zu Rechtsextremisten pflegt“

Brandenburgs SPD-Fraktionschef Erik Stohn erklärte, es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu benennen. „Die AfD hätte Rechtsextremisten ausschließen können, sie hätte Kontakte zu Rechtsextremisten kappen können, sie hätte ihr Verhalten ändern können - das alles ist nicht erfolgt“, betonte Stohn. Vielmehr habe es eine weitere Radikalisierung der AfD gegeben. „Wir wissen, dass die AfD Kontakte zu Rechtsextremisten pflegt und im Sinne eines effektiven Verfassungsschutzes möchte ich sogar wissen, ob die AfD Kontakte zu Rechts-Terroristen hat“, erklärte Stohn. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke sagte, er habe in den Akten die Gründe studiert, die zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz geführt hätten. „Ich habe daran keinen Zweifel“, sagte Raschke. Dies habe sich zunächst vor allem an dem Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landeschef Andreas Kalbitz festgemacht, der inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wurde. „Aber wenn man sich die neue Führung anguckt gibt es da keinen Unterschied, wenn nicht sogar eine Verschärfung.“ Sowohl beim Landesverfassungsgericht als auch beim Verwaltungsgericht, waren nach Angaben der Pressestellen die Klagen am Dienstag noch nicht eingegangen.

dpa