Symbolbild. Ein Mensch mit Koffer (dpa)
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Um Abschiebungen nach Syrien zumindest für Straftäter und gefährliche Extremisten zu ermöglichen, sucht das Bundesinnenministerium nach immer neuen Wegen. Seit der Innenministerkonferenz im Herbst 2020 habe das Ministerium dazu verschiedene Optionen geprüft, sagte Staatssekretär Helmut Teichmann der Deutschen Presse-Agentur. Eine davon sei die Möglichkeit, sogenannte terroristische Gefährder, Straftäter und Menschen, die eine falsche Identität angegeben haben, in „Landesteile zu bringen, die nicht von der syrischen Armee beherrscht werden“. Davon ist man aber wohl aufgrund praktischer Schwierigkeiten inzwischen wieder abgekommen.

Bis zu 50 mögliche Kandidaten für Sonderregelung

Zudem werde überlegt, „ob wir Syrern, die in Haft sind, anbieten, ihnen einen Teil ihrer Reststrafe zu erlassen, wenn sie ausreisen“, sagte Teichmann. Voraussetzung dafür sei natürlich in jedem Einzelfall, dass die Staatsanwaltschaft zustimmt. Bundesweit soll es derzeit rund 50 Inhaftierte geben, für die dies infrage käme.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hält jedoch auch diese Variante für realitätsfern, unter anderem weil es aktuell keine direkten Flüge nach Damaskus gibt. Auch unterhalte die Bundesregierung aus gutem Grund keine diplomatischen Beziehungen zum syrischen Machthaber Baschar al-Assad. Pistorius sagte der dpa: „Auch wir SPD-Innenminister haben nichts dagegen, schwere Straftäter und Gefährder loszuwerden.“ Vorschläge, wie dies gelingen könne, müssten aber auch praxistauglich sein.

350 Syrer haben finanzielle Unterstützung für ihre Rückkehr erhalten

Laut Bundesinnenministerium hatten 347 Syrer im Jahr 2019 für ihre Rückkehr in ihr Heimatland von Deutschland finanzielle Unterstützung erhalten. Im vergangenen Jahr kehrten demnach trotz der Corona-Pandemie immerhin 83 Menschen mit staatlicher Hilfe nach Syrien zurück. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien 42 Syrer bei der Rückkehr unterstützt worden.

Bei der zurückliegenden Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, die vor gut einer Woche endete, hatten sich die Minister nicht auf neue Pläne verständigt. Der 2012 verhängte generelle Abschiebestopp für Syrien war zum Jahreswechsel auf Betreiben der Innenminister von CDU und CSU ausgelaufen. Damit können die Behörden wieder in jedem Einzelfall die Möglichkeit einer Abschiebung prüfen, was insbesondere bei schweren Straftätern geschehen soll und bei extremistischen Terror-Gefährdern. Bisher haben deutsche Behörden aber noch niemanden dorthin zurückgeschickt.

dpa