Archivbild - 21.03.2013, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Die damalige Abgeordnete im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Barbara Borchardt (Die Linke) (dpa)
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Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hat ihre Parteifreunde in Mecklenburg-Vorpommern für die Wahl der umstrittenen Linke-Politikerin Barbara Borchardt zur Landesverfassungsrichterin kritisiert.

Vorabsprachen zwischen den Fraktionen bei der Besetzung von Verfassungsgerichtshöfen seien zwar nicht zu beanstanden, sagte Kramp-Karrenbauer dem Sender n-tv. Aber: „Dass bei den Gesprächen in Schwerin, soweit ich das bisher beurteilen kann, von Seiten der CDU und SPD nicht sorgsam genug über die Eignung der Kandidatin gesprochen wurde, ist nicht nachvollziehbar.“

Borchardt ist Mitglied der Vereinigung „Antikapitalistische Linke“ innerhalb ihrer Partei. Diese Vereinigung wird vom Verfassungsschutz auf Bundesebene beobachtet. Borchardt hatte nach ihrer Wahl im Landtag im zweiten Anlauf am Freitag vergangener Woche gesagt, sie wolle auch weiterhin Mitglied der Vereinigung bleiben. Sie war mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Abgeordneten der SPD, CDU und Linken gewählt worden.

Die Wahl von Borchardt schade dem Ansehen des Verfassungsgerichts, sagte Kramp-Karrenbauer. Der Fall müsse intern in den Landesverbänden der beiden Regierungsparteien aufgearbeitet werden. „Die CDU Mecklenburg-Vorpommern wird entsprechende Fragen auf jeden Fall beantworten müssen.“ Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern müsse sich fragen, warum sie eine Verfassungsrichterin vorschlage, die augenscheinlich mit der Verfassung hadere.

FDP: „Verharmlosung der SED-Diktatur

Der aus Mecklenburg-Vorpommern stammende CDU-Bundestagsabgeordnete Eckhardt Rehberg erklärte: „Die Besetzung des Landesverfassungsgerichts ist als Gesamtpaket zu sehen. Dazu war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag aus SPD, CDU und Linken nötig.“ Letztendlich sei es die persönliche Entscheidung eines jeden Abgeordneten gewesen.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sprach am Mittwoch von einer „Verharmlosung der SED-Diktatur“. Sie bezeichnete es als fatales Signal, dass Borchardt „statt juristischer Kompetenz und Erfahrung eine Kader-Karriere in der SED“ mitbringe. „Mit Frau Borchardt wird zum ersten Mal eine Kandidatin zur Verfassungsrichterin, die sich in einer als verfassungsfeindlich angesehenen Bewegung engagiert“, sagte sie der „Welt“.

Die Linken-Politikerin hatte nach ihrer Wahl bekräftigt, dass sie einen Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen nicht grundsätzlich ablehne. Die „Antikapitalistische Linke“ wird in Mecklenburg-Vorpommern Borchardt zufolge nicht beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 wird sie aber im Kapitel Linksextremismus aufgeführt. Die seit 2012 als Bundesarbeitsgemeinschaft in der Linkspartei organisierte „Antikapitalistische Linke“ fordere einen grundsätzlichen Systemwechsel, heißt es dort.

Der Verfassungsrechtler Brenner reagierte empört. „Wenn jemand Verfassungsrichter ist, muss man erwarten, dass er fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Wenn jemand einen Systemwechsel will, ist das nicht gegeben“, sagte der Professor der Universität Jena der Deutschen Presse-Agentur. „Artikel 14 des Grundgesetzes sichert das Privateigentum“, betonte Brenner. Es sei die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Wenn Borchardt das ablehne, stelle sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage und sei als Verfassungsrichterin untragbar.

Linksparteichef Bernd Riexinger gratulierte Borchardt dagegen ausdrücklich zu ihrer Wahl. „Ein Verfassungsgericht schützt die Verfassung und nicht die Wirtschaftsordnung - die ist im Grundgesetz nämlich nicht festgelegt“, twitterte er.

dpa