Corona-Krise (Symbolbild) (dpa)
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Im Kampf gegen das Coronavirus will die Bundesregierung aus dem Ausland zurückkehrende Bürger vorsorglich in eine zweiwöchige Quarantäne schicken.

Jetzt erst beschließt die Bundesregierung eine zweiwöchige Quarantäne. Ausnahmen sollten für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Eine entsprechende Empfehlung an die Bundesländer beschloss das Corona-Kabinett. Die für fünf Nachbarländer geltenden verschärften Grenzkontrollen sollen dagegen nicht ausgeweitet werden.

Ziel sei, dass die Quarantäne-Regelung zum 10. April in Kraft trete, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Bis dahin sollten die konkreten Einzelheiten mit den Ländern ausgearbeitet werden. Der Bund sei an einem „möglichst einheitlichen Vorgehen“ interessiert.

Andere Staaten ordneten viel früher ähnliche Maßnahmen an

Ähnliche Maßnahmen hatten andere Länder bereits vor Wochen getroffen. In Südkorea werden alle Reisenden bei der Ankunft gesundheitlichen Tests unterzogen und müssen unabhängig vomErgebnis mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Die Türkei ordnete bereits am 16. März eine zweiwöchige Quarantäne für alle Einreisende an. Auch in Ägypten werden alle Reisenden seit dem 19. März bei der Ankunft in einer Quarantäne-Einrichtung untergebracht.

Der Europäische Rat hatte Mitte März beschlossen, dass Einreisen aus Drittstaaten in die EU nur noch in ausgewählten Fällen zulässig sind. Dies ist nach Angaben des Ministeriumssprechers etwa der Fall bei langjährig in Deutschland lebenden Bürgern und ihren Familien, die an ihren Wohnort zurückkehren wollen. Nach dem Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den das Corona-Kabinett nun annahm, soll für diese Personengruppen bei einer Einreise nach Deutschland für 14 Tage eine verbindliche häusliche Quarantäne angeordnet werden. Dies gelte für sämtliche Einreisewege, sagte Seehofers Sprecher. Flugunternehmen sind demnach verpflichtet, ihre Passagierdaten den zuständigen Gesundheitsbehörden weiterzugeben. So soll kontrolliert werden können, ob einer Quarantäne-Anweisung Folge geleistet wird. Da eine häusliche Quarantäne vorgesehen ist, können sich die Rückkehrer an ihren Wohnort und dort direkt in Quarantäne begeben, wie der Ministeriumssprecher weiter sagte.

Vorerst keine weiteren Maßnahmen geplant Über die Quarantäne-Regelung hinaus seien „Stand heute“ keine weiteren Maßnahmen geplant, sagte der Ministeriumssprecher mit Blick auf Berichte, wonach Seehofer eine Ausweitung der Grenzkontrollen befürworte. Die Rede war von den Grenzen nach Polen, Tschechien, Belgien und in die Niederlande gewesen. Allerdings soll es dem Innenministerium zufolge an allen Grenzen „intensivierte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen“ geben. Bereits seit Mitte März gibt es verschärfte Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Frankreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark. Im Corona-Kabinett unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tauschen sich derzeit zwei Mal pro Woche diejenigen Ministerinnen und Minister aus, die in besonderem Maße mit dem Krisenmanagement während der Pandemie befasst sind.

Staat stellt mehr als 1000 Milliarden Euro zur Verfügung Für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise stellt der deutsche Staat mehr als 1000 Milliarden Euro zur Verfügung. Die bisher beschlossenen Maßnahmen summieren sich über alle staatlichen Ebenen hinweg auf 1,137 Billionen Euro, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hervorgeht. Der Großteil der Summe entfällt laut Finanzministerium auf Garantien in Höhe von insgesamt fast 820 Milliarden Euro. Größter Einzelposten ist hier der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der die Finanzierung von Unternehmen sichern soll und dazu Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro übernehmen kann. Hinzu kommen Zahlungen wie etwa Kurzarbeitergeld, Soforthilfen für Kleinunternehmer und zusätzliche Ausgaben für das Gesundheitswesen. Gleichzeitig müssen der Aufstellung zufolge sowohl der Bund als auch Länder und Gemeinden mit Steuerausfällen kalkulieren.

AFP