02. Dezember 2021, Berlin: Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD), SPD-Kanzlerkandidat und Bundesminister der Finanzen, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Scholz und Merkel zur Corona-Pandemie im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz. (dpa)
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Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen haben die Spitzen von Bund und Ländern weitreichende Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte beschlossen. So soll etwa der Einzelhandel nur noch Geimpften oder Genesenen offenstehen – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag sagte. An den Schulen wird zudem eine generelle Maskenpflicht eingeführt; in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 350 sollen Klubs und Diskotheken geschlossen werden. „Sie sehen an den Beschlüssen, dass wir begriffen haben, dass die Lage sehr ernst ist“, sagte Merkel. Die beschlossenen Maßnahmen seien als „Mindeststandards“ anzusehen – die Länder könnten auch darüber hinaus gehen. Bund und Länder sprachen sich auch für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aus – diese könnte ab Februar 2022 „greifen“, sagte die geschäftsführende Kanzlerin. Für Ungeimpfte soll bundesweit der Zugang zu Kinos, Theatern, Gaststätten nicht mehr möglich sein, wie die Kanzlerin sagte. Ergänzend könne für den Zutritt noch ein aktueller Coronatest verlangt werden. Für private Zusammenkünfte mit Ungeimpften sollen strenge Kontaktbeschränkungen gelten: Treffen sollen dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Menschen eines weiteren Haushaltes begrenzt werden – Kinder bis 14 Jahres sind ausgenommen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von „spätestens“ mehr als 350 sollten alle Kontakte reduziert werden, sagte Merkel. Dann sollten bei privaten Feiern in Innenräumen maximal 50 Geimpfte und Genesene zusammenkommen dürfen, um Außenbereich liege die Grenze bei 200. Mehr zum Thema: Von der Leyen für Prüfung von allgemeiner Impfpflicht in der EU

dpa