Archivbild. 30.01.2015, Bremen: Eine TV-Kamera steht kurz vor Beginn des Bundesparteitages der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vor der Bühne des Congress Centrums. (dpa)
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Der Bremer Landeswahlausschuss hat die Landesliste der AfD nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Wie die Landeswahlleitung der Hansestadt am Freitag nach einer Sitzung des Gremiums mitteilte, entsprachen die Wahlvorschläge der Partei nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die AfD kündigte an, gegebenenfalls auch rechtliche Schritte zu prüfen.
Nach Angaben einer Sprecherin der Landeswahlleitung weigerte sich eine AfD-Vertreterin, die während der Aufstellungsversammlung der Partei unter anderem als Schriftführerin fungierte, gegenüber dem Wahlausschuss die obligatorischen eidesstattlichen Versicherungen über einen wahlrechtskonformen Ablauf der AfD-Listenaufstellung abzugeben. Damit ist die Zulassung der Landesliste ausgeschlossen.
Die Bremer AfD hat nun drei Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Dafür zuständig ist der Bundeswahlleiter.
Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, nannte die Entscheidung „inakzeptabel“. Der Bundesvorstand werde deshalb in Abstimmung mit dem Landesvorstand Bremen unverzüglich nach Erhalt aller Unterlagen über einen möglichen Widerspruch entscheiden. Sollte der Bundeswahlausschuss einen etwaigen Widerspruch ablehnen, würde der Bundesvorstand sich vorbehalten, gegen diese Entscheidung ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Auch Landes-Wahlliste der Saar-Grünen nicht zugelassen
Im Saarland entschied derweil der Landeswahlausschuss, dass die Landesliste der Grünen nicht zur Bundestagswahl zugelassen wird. Die Saar-Grünen hatten ihre Liste nach heftigen Querelen infolge der zunächst erfolgten Wahl von Ex-Landeschef Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten erst vor kurzem neu aufgestellt. Mitte Juli hatten sie Jeanne Dillschneider zur neuen Spitzenkandidatin gewählt. Laut Saarländischem Rundfunk (SR) hatten sich daraufhin mehrere Grünen-Delegierte aus Saarlouis an die Landeswahlleiterin gewandt.
Die Grünen-Kandidatenliste wurde dem SR zufolge letztlich vom Landeswahlausschuss abgewiesen, weil die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung Mitte Juli ausgeschlossen wurden. Sie machen rund ein Drittel der stimmberechtigten Grünen-Mitglieder aus.

AFP