Berlin: Antidiskriminierungsgesetz kommt - NRW-Polizisten üben Kritik (dpa)
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Berlin bekommt als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz. Es soll die rund 3,8 Millionen Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn es nachweislich doch dazu gekommen ist. Für das Gesetz stimmten 86 der 143 anwesenden Abgeordneten, 57 votierten dagegen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) aus der Verwaltung des grünen Justizsenators Dirk Behrendt gilt als umstritten. Die Berliner CDU genau wie der Beamtenbund (dbb) hatte die Abgeordneten aufgefordert, mit Nein zu stimmen. Kritiker des Gesetzes wie der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner befürchten, Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes müssten damit rechnen, mit Vorwürfen überzogen zu werden. Ein weiterer Kritikpunkt lautet, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, so dass beispielsweise Polizisten künftig nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Die Justizsenatsverwaltung hat diese Kritik zurückgewiesen.

Gewerkschaft: Keine Polizisten aus NRW mehr nach Berlin schicken

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen hat den dortigen Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken. Hintergrund ist ein Antidiskriminierungsgesetz, das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Die GdP NRW interpretiert das Gesetz laut Mitteilung vom Freitag so, dass Polizisten bei Einsätzen, von denen Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, nachweisen müssten, dass Ihr Einschreiten in keinem Zusammenhang mit der Herkunft der Täter stehe. Der GdP-NRW-Vizechef Michael Maatz sagte dazu: „Für die Polizisten sind alle Menschen gleich. Das gehört zur DNA der Polizei. Aber wenn wir verhindern wollen, dass kriminelle Familienclans ganze Stadtteile terrorisieren und Drogenhändler ungestört ihren Geschäfte nachgehen können, muss die Polizei verdächtige Personen unabhängig von ihrer Herkunft überprüfen können.“ Das sei durch das neue Gesetz „so nicht mehr möglich.“ „Polizisten, die gegen Tatverdächtige vorgehen, laufen unmittelbar Gefahr, dass ihr Vorgehen als rechtswidrig eingestuft wird, obwohl sie sich absolut korrekt verhalten haben. Dieser Vorwurf kann auch Beamte aus NRW betreffen, wenn sie dort eingesetzt werden. Deshalb können wir dort keine Polizisten mehr hinschicken“, so Maatz. Von Innenminister Reul erwarte die NRW-GdP, dass er das Gesetz auch in der nächsten Innenministerkonferenz zur Sprache bringe. „Das Gesetz muss umgehend gekippt werden“, forderte die NRW-GdP.

dpa