Archivbild – 06.06.2011, Bayern, München: Schild und Wappen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (dpa)
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Der bayerische Landtag kann nach einer gescheiterten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextremisten gerichteten „Bündnis für Toleranz“ bleiben. Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der Rechtspopulisten am Mittwoch ab. Die Mitgliedschaft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitätspflicht des Staates.
Die AfD wollte die Mitgliedschaft des Landtags in dem 2005 auf Initiative der Kirchen gegründeten Toleranzbündnis aufkündigen. Das hatte der Ältestenrat des Landtags abgelehnt, daraufhin hatte die AfD sich an das höchste Gericht Bayerns gewandt. Das Bündnis hat derzeit 79 Mitglieder, wobei unter anderem Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus Bildung, Politik und Wirtschaft sowie weiteren Bereichen dazugehören.

„Es sei nicht ersichtlich, wie durch die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für unabänderliche Grundwerte der Bayerischen Verfassung wie das Demokratieprinzip und die Menschenwürde einsetze, denen alle Verfassungsorgane verpflichtet und die als solche jeder parteipolitischen Disposition entzogen seien, das freie Mandat von Abgeordneten oder Oppositionsrechte verletzt werden könnten“, erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung des Urteils. Demnach verstoßen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus, die alle vom „Bündnis für Toleranz“ bekämpft würden, gegen das Prinzip der Menschenwürde.

TRT Deutsch und Agenturen