09.06.2020, Berlin: Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, stellt den Jahresbericht 2019 vor. (dpa)
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Eine von der Bundesregierung angekündigte Verbesserung für Diskriminierungsopfer kommt nicht mehr zustande. Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard
Franke, zeigte sich am Mittwoch in Berlin enttäuscht und verärgert. Damit habe es die Koalition nicht einmal geschafft, den einzigen Beschluss des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zur Änderung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umzusetzen, kritisierte er.

Es geht um eine Fristverlängerung. Betroffene, die gegen ihre Diskriminierung vorgehen wollen, müssen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Viele schaffen es nicht, die Frist einzuhalten - auch weil die Beratungsstellen überlastet sind. Die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert eine Verlängerung der Frist auf ein halbes Jahr. Der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus war dem gefolgt und hatte die Fristverlängerung in seinen Maßnahmenkatalog aufgenommen.

Eine Diskriminierung im Sinne des AGG ist beispielsweise, wenn ein Vermieter einem Wohnungssuchenden mit ausländischem Namen sagt, die Wohnung sei vergeben, obwohl sie noch frei ist. Die Fristverlängerung hätte es Menschen, die diskriminierend behandelt wurden, erleichtert, Ansprüche geltend zu machen. Sie wäre für Betroffene „ausgesprochen
wichtig“ gewesen, erklärte Franke.

Artikelquelle: epd

dpa