04.05.2021, Rheinland-Pfalz, Mainz: Ute Bottmann (1. v. l.), Anwältin, Marcus Held (SPD), ehemaliger Bürgermeister von Oppenheim und Bundestagsabgeordneter, sowie Bernhard Schäfer, Anwalt, befinden sich vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. (dpa)
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Mit der Verlesung der Anklageschrift hat am Dienstag vor dem Landgericht Mainz der Betrugs- und Korruptionsprozess gegen den Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) begonnen. Dem 43-jährigen ehemaligen Bürgermeister von Oppenheim werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie mehrfache Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Die Verteidigung des Bundestagsabgeordneten hat alle Anklagepunkte zurückgewiesen. Die Immunität des Abgeordneten wurde bereits im Juni 2019 vom Bundestag aufgehoben.
Der Angeklagte Held habe die ihm durch behördlichen Auftrag erteilte Befugnis missbraucht, über fremdes Vermögen zu verfügen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets in Oppenheim seien Maklercourtagen an die Mitangeklagten gezahlt worden, obwohl weder der Verkäufer noch die Stadt Oppenheim einen Maklervertrag mit der Gesellschaft der Mitangeklagten abgeschlossen habe. Die drei Angeklagten hätten sich zu einem gemeinsamen Tatplan verabredet. Insgesamt ging es laut Anklage um Zahlungen von rund 200.000 Euro.
Die beiden angeklagten Immobilienmakler hätten dann mehr als 24.500 Euro an Bestechungsgeldern an den SPD-Ortsverein überwiesen, „als Spenden getarnt“, sagte Bartsch. Der Staatsanwalt führte aus, dass die Strafkammer des Landgerichts hinsichtlich des Anklagepunkts von Verstößen gegen das Parteiengesetz eine andere rechtliche Bewertung vertrete als die Anklagebehörde.
Helds Rechtsanwältin Ute Bottmann erklärte, ihr Mandant habe als ehrenamtlicher Bürgermeister „seine dienstlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und im Interesse der Stadt Oppenheim wahrgenommen“. Mit der Annahme von Vermittlungsdiensten der mitangeklagten Makler habe Held die Erschließung des Baugebiets sichergestellt und der Stadt beim Weiterverkauf einen hohen Gewinn gesichert. Die Rechtsbeistände der mitangeklagten Immobilienmakler wiesen die Anklage ebenfalls zurück. Die Verhandlung wurde bis Donnerstag unterbrochen. Dann wollen sich die drei Angeklagten persönlich zu den Vorwürfen äußern.

dpa