Ein Ausbilder der Bundeswehr-Elitetruppe KSK darf trotz Einstufung als Rechtsextremist durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weiterhin tätig sein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhinderte die Anfang 2020 angeordnete Entlassung von Daniel K., wie aus einem „Spiegel“-Bericht am Freitag hervorgeht.
Grund für die Entlassungsforderung sei der Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ gewesen . Der Elitesoldat habe beim Einstellungsgespräch 1991 nicht angegeben, dass er in seiner Jugend rund zwei Jahre Mitglied der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ war.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Argument, dass der Offizier seine frühere Mitgliedschaft in der rechten Organisation seinen Vorgesetzten bereits mitgeteilt habe – schon vor seiner Einstellung als Berufssoldat.
Daniel K. soll dem Bericht nach während seiner Zeit als Berufssoldat rechtes Gedankengut verbreitet haben. Laut MAD war der Soldat in einer Facebook-Gruppe aktiv, die der „Identitären Bewegung“ zugerechnet werde. Daniel K. dementiert die Vorwürfe.
Der umstrittene Offizier fiel in der Vergangenheit bereits mit einem Hassbrief auf. Diesen hatte er 2007 an einen Bundeswehrkameraden gerichtet. Danach war ihm lediglich eine Disziplinarstrafe auferlegt worden.
20 Dez. 2020
TRT Deutsch
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