07.12.2020, Niedersachsen, Hildesheim: Der wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung Angeklagte (l) sitzt im Gerichtssaal im Landgericht neben seinem Verteidiger Kurt Georg Wöckener und verdeckt sein Gesicht mit einer Zeitung. Der Mann soll sich seit den Anschlägen in Christchurch im März 2019 mit rechtsradikalem Gedankengut und einem eigenen Anschlag gegen Muslime beschäftigt haben. (dpa)
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Nach dem Freispruch für einen 22-Jährigen im niedersächsischen Hildesheim wegen des Vorwurfs eines geplanten Anschlags auf Muslime hat die Anklage Revision gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag in Celle. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ein Zeitpunkt dafür ist noch offen. Zuvor hatte die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Das Landgericht Hildesheim hatte den 22-Jährigen von dem Vorwurf freigesprochen, im Mai 2020 einen Terror-Anschlag auf Muslime geplant zu haben. Rechtsradikale Tendenzen seien aber erkennbar, sagte die Vorsitzende Richterin am vergangenen Donnerstag zu ihrem Urteil. Die Anklage hatte eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt gefordert.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem 22-jährigen Deutschen eine Zwangs- und Angststörung bescheinigt. Er hatte in einem Internet-Chat einen Anschlag angekündigt. Vor Gericht sagte er dann, er habe seinen Chatpartner nur „verarschen“ wollen. Ihm wurden auch Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Mehr zum Thema: Hildesheim: Gericht spricht 22-Jährigen von Anschlagsplanung frei

dpa