Staatstrojaner: Bundestag stimmt für neue Befugnisse der Bundespolizei (Archivbild) (dpa)
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Die Bundespolizei soll künftig die sogenannte Quellen-TKÜ nutzen dürfen - so nennt man die Überwachung verschlüsselter Kommunikation am Endgerät. Allerdings wird diese Befugnis auf Telefongespräche per Messenger und auf sehr wenige Fallkonstellationen begrenzt, etwa wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass eine Schleuserbande Menschen in einem Container oder Kühllaster, in dem ein Tod durch Ersticken droht, über Grenzen bringen will. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag mit den Stimmen von SPD und Union verabschiedet. Alle Oppositionsfraktion stimmten geschlossen dagegen. Die Erlaubnis für das Mitlesen von schriftlichen Nachrichten per Messenger oder für das Abhören von verschickten Sprachnachrichten auf diesem Weg war bereits zuvor am Veto der SPD gescheitert. Der Aufgabenkatalog der Bundespolizei soll zudem leicht erweitert werden. Beispielsweise soll sie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abschieben dürfen, wenn diese an einer Örtlichkeit angetroffen werden, für die die Bundespolizei zuständig ist - etwa an Bahnhöfen oder bei einer Kontrolle im Zug. Das gilt jedoch nur dann, wenn das lokal zuständige Ausländeramt damit einverstanden ist. Die Bundespolizei soll künftig auch besser ausgestattete Arbeitsräume an Bahnhöfen und Flughäfen nutzen dürfen. Es sei gut, dass die Polizisten in Zukunft „angemessen untergebracht“ würden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Er sei schon erschrocken gewesen, dass es manchmal „der letzte Raum, der irgendwie noch frei gewesen ist“, wäre, von dem aus die Bundespolizisten dort agieren müssten. Hier werde es demnächst „Mindeststandards“ geben. Konstantin Kuhle (FDP) lobte zwar die neuen Zuständigkeitsregeln für die Abschiebung, kritisierte jedoch den Einsatz staatlicher Späh-Software. Irene Mihalic (Grüne) sagte, das Offenlassen von Sicherheitslücken zum Abhören verschlüsselter Kommunikation sei eine „Einladung an Cyberkriminelle“.

dpa