Für das Teilen von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job. Der Senat für Disziplinarrecht habe im April zum ersten Mal entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als härtestes Mittel gerechtfertigt sei, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) am Montag.
Die Polizeidirektion Braunschweig bestätigte, dass die Frau mit Rechtskraft des OVG-Urteils aus dem Polizeidienst entlassen wird.
Zunächst hatte der NDR über die Konsequenzen des gravierenden Dienstvergehens berichtet. Demnach fiel die Frau auf, weil sie als selbsternannte Bürgerin des „Königreichs Preußen“ einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Zudem stellte sie bei einem zivilrechtlichen Prozess die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage und erkannte den Ausweis einer Richterin nicht an - jeweils ein Verhalten, das zu den Thesen von „Reichsbürgern“ passt, wie der Gerichtssprecher sagte.
Mehr dazu: Verfassungsschutz warnt vor Reichsbürger-Bank in Dresden
27 Apr. 2021
dpa
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