„Querdenken“-Demo in Dresden bleibt verboten – Gericht weist Eilantrag ab (dpa)
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Die für Samstag in Dresden geplante „Querdenken“- Kundgebung gegen die Corona-Politik bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend. Wie das Oberverwaltungsgericht am frühen Samstagmorgen mitteilte, überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer „Querdenken“-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umwarf. Die Stadt Dresden sah mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der „Querdenker“ weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Die Richter folgten dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden.

„Unmittelbare Gefahr für Leib und Leben“

Gegen das Verbot hatte der Anmelder der Kundgebung am Freitagvormittag einen Eilantrag eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten werde. Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung. Die von der Behörde artikulierte Gefahr von vermehrten Ansteckungen sei wissenschaftlich voraussichtlich nicht haltbar, da diese vor allem in Innenräumen erfolgten. Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt. In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde. Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es.

dpa