19.05.2021, Rheinland-Pfalz, Mainz: Franco A. steht im Büro seines Verteidigers in Mainz. Ab dem 20. Mai 2021 muss sich der Bundeswehroffizier vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verantworten. Ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. (Others)
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An diesem Donnerstag (10.00 Uhr) beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt der Prozess gegen einen 32 Jahre alten Bundeswehroffizier, der unter Terrorverdacht steht. Oberleutnant Franco A. soll eine schwere staatsgefährdende Straftat aus rechtsextremistischen Motiven geplant haben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er einen Anschlag auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens beabsichtigte, die sich für ihr - aus Sicht des Angeschuldigten - flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichneten.
Der aus Offenbach stammende Offizier hatte sich zudem mit einer falschen Identität als syrischer Flüchtling registrieren lassen. Die Anklage geht davon aus, dass er nach einem Anschlag den Tatverdacht auf muslimische Geflüchtete lenken wollte.

Festgenommen worden war er im Februar 2017, weil er auf einer Toilette des Wiener Flughafens eine Pistole versteckt hatte. Beim Abgleich der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass der Berufssoldat auch als angeblicher syrischer Asylbewerber registriert war. Seit Aufhebung des Haftbefehls im November 2017 befindet sich Franco A. auf freiem Fuß.

„Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen“, hieß es im Dezember 2017 bei der Bekanntgabe der Anklage. Franco A. habe sich insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper beschafft.
„Bewaffnete Netzwerke“ aufdecken

„Ich hoffe, dass der Prozess aufklären kann, wie rechtsextreme Strukturen in den Sicherheitsapparat eindringen konnten“, sagte Kahane vor dem Auftakt. „Der Prozess sollte als Chance begriffen werden, bewaffnete Netzwerke aufzudecken und restlos auszuheben. Leider sind unsere Erwartungen nach all den Erfahrungen der letzten Jahre aber sehr gering.“
Die Bundeswehr hat Franco A. mit einem Verbot der Dienstausübung belegt, er darf auch keine Uniform tragen. Zudem wurden seine Bezüge gekürzt.
Der OLG-Senat hatte das Verfahren zunächst vor dem Landgericht Darmstadt eröffnen lassen wollen, da er keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sah, die eine Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat des OLG notwendig macht. Nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diesen Beschluss aufgehoben und das Hauptverfahren vor dem OLG eröffnet.

dpa