30.09.2020, Bayern, Würzburg: Der Vorsitzende Richter Mark Kurzawski (l) blickt beim Betreten des Sitzungssaales in Richtung des wegen Betruges und Drogenbesitzes angeklagten Polizisten. (dpa)
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Ein Polizist steht von diesem Mittwoch an wegen Betruges und Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht Würzburg. Ihm wird vorgeworfen, einen krebskranken Mann unter einem Vorwand um mehr als 83.000 Euro gebracht haben. Nach Gerichtsangaben hatte das mutmaßliche Opfer dem 42-Jährigen eine Vorsorgevollmacht erteilt. Zudem soll der Angeklagte die Medikation und häusliche Pflege des Geschädigten organisiert haben.
Die Anklage geht davon aus, dass der Polizist im Jahr 2017 dem Kranken vorgaukelte, er brauche Geld für ein Schmerzmittel und für die Pflege- und Krankenkasse. Tatsächlich soll der 42-Jährige das Geld aber für sich behalten haben.
Zudem ist der Mann wegen des Kaufs von 200 Gramm Marihuana angeklagt und wird beschuldigt, etwa 170 Gramm Haschisch besessen zu haben. Für den Prozess vor einem Schöffengericht sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Der Polizist ist nicht im Dienst.
Wie viele Polizisten alljährlich Straftaten begehen, wird laut Innenministerium nicht erfasst. Für Fälle mit unmittelbarem Bezug zum Dienst sei beim Landeskriminalamt das Dezernat 13 zuständig, das sich um interne Ermittlungen kümmere. „Durch diese organisatorische Ansiedlung soll eine größtmögliche Distanz zum täglichen Einsatzgeschehen gewährleistet sein und damit gleichzeitig auch die Neutralität der Ermittlungen noch deutlicher dokumentiert werden.“
Im vergangenen Jahr habe das Dezernat 13 insgesamt 1181 Vorgänge im Zusammenhang mit Polizeibeschäftigten bearbeitet. In 170 dieser Fälle hätten sich Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Handeln und damit eine Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ergeben. Besonders oft erfasst worden seien Körperverletzungen und Verletzungen von Dienst- oder Privatgeheimnissen.
17 Fälle von Körperverletzung im Amt seien nach Abschluss der Ermittlungen im Jahr 2019 PKS-relevant gewesen. Hinzu kommen laut Ministerium 18 Vorgänge der Verletzungen von Dienst- oder Privatgeheimnissen.

dpa