Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mehr Unterstützung für Beamte, die im Dienst Verletzungen erlitten haben. „Wenn Kolleginnen und Kollegen im Einsatz Opfer eines tätlichen Angriffs werden und im Zivilprozess Schmerzensgeldforderungen stellen oder als Nebenkläger im Strafprozess auftreten, dürfen die entstehenden Justizkosten nicht auf den Schultern des Verletzten lasten“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber der Deutschen Presse-Agentur.
Auch mit Blick auf die Angriffe auf Einsatzkräfte in der zurückliegenden Silvesternacht, betonte er, der Dienstherr gewähre für Anwalts- und Gerichtskosten nur dann ein Darlehen, wenn der Beamte keine eigenen Mittel, keine Rechtsschutzversicherung und keinen Rechtsschutz durch die Gewerkschaft habe. Damit verlagere er seine Fürsorgepflicht auf die Beschäftigten und nicht zuletzt auf die Arbeitnehmervertretungen. So könne man mit Menschen, die im Job ein hohes Risiko eingingen, nicht umgehen.
Hüber kritisierte zudem, Beamtinnen und Beamte müssten nicht selten jahrelang auf die vollständige Zahlung des Schmerzensgeldes warten. Hier wäre aus Sicht der Gewerkschaft eine Vorauszahlung an die Betroffenen und die Übernahme der Vollstreckung durch den Dienstherrn angemessen.
dpa
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