Ein Abzeichen der nordrhein-westfälischen Polizei. (dpa)
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Die Suspendierung einer 21-jährigen Polizistin aus Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit rechtsextremen Chatnachrichten ist rechtswidrig gewesen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kommissaranwärterin, die sich beim Polizeipräsidium Düsseldorf in der Ausbildung befindet, darf damit ihren Dienst wieder aufnehmen. (Az. 6 B 2055/20)

Die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen bei der nordrhein-westfälischen Polizei hatte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) im September öffentlich gemacht. Anschließend wurden in der NRW-Polizei sogenannte „Sensibilisierungsgespräche“ geführt.

Die 21-Jährige nahm diese Gespräche nach eigenen Angaben zum Anlass, die auf ihrem Smartphone gespeicherten Nachrichten durchzusehen und entdeckte dabei einzelne problematische Bilddateien und Sticker. Die Polizistin wandte sich an die Dienststellenleitung, weil sie in mehreren Chatgruppen einzelne Nachrichten mit rechtsextremen Inhalten entdeckte. In drei von vier betroffenen Chatgruppen sollen ausschließlich Kommissaranwärter gewesen sein.

Nur Antragstellerin abgestraft

Das Polizeipräsidium Düsseldorf suspendierte die Beamtin daraufhin vom Dienst. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hielt dies für rechtmäßig, das OVG hingegen gab der Beschwerde der Polizeibeamtin nun statt.

In der Begründung seines Eilbeschlusses hob das Münsteraner Gericht hervor, dass die Kommissaranwärtin die Bilder weder selbst verbreitet noch kommentiert habe. Auch könne ihr geglaubt werden, dass sie die inakzeptablen Nachrichten erst wahrgenommen habe, nachdem sie - angestoßen durch den NRW-Innenminister und die sensibilisierenden Gespräche in ihrer Dienststelle - ihr Smartphone durchsucht habe. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Aus der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts geht hervor, dass weitere betroffene Kommissaranwärter zunächst mit keinerlei Konsequenzen konfrontiert worden waren. Erst auf Nachfrage des Senats sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

„Während die Antragstellerin als Hinweisgeberin suspendiert worden sei und entlassen werden solle, habe das Polizeipräsidium gegenüber den anderen Kommissaranwärtern aus den Chatgruppen keine Maßnahmen ergriffen, insbesondere weder Suspendierungen noch Entlassungen ausgesprochen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

TRT Deutsch und Agenturen