19.05.2011, Hessen, Frankfurt/Main: Eine Polizeibeamtin trägt hre Dienstwaffe am Gürtel. (dpa)
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Neuen Recherchen zufolge sollen verdächtige Datenabfragen im Zusammenhang mit den rechtsextremen „NSU 2.0“-Drohmails über Hessen hinaus auch in Berlin und Hamburg getätigt worden sein. Das berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf Polizeiermittlungen.

Über 80 Drohschreiben wurden inzwischen an Politiker, Künstler und andere Menschen des öffentlichen Lebens verschickt. Bei den verdächtigen Abfragen über Polizeirechner sei „ein dienstlicher Anlass für die Abfragen“ nicht erkennbar gewesen, berichtete die „Tagesschau“.

Zum Teil sollen die Drohmails persönliche Daten aufgenommen haben, so zum Beispiel die „Meldeadressen oder Namen und Geburtsdaten von Familienangehörigen“, schreibt die „Tagesschau“ weiter.

Die SZ und der WDR stützen ihre Erkenntnisse auf Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamtes (LKA). Demnach sollen die persönlichen Daten der Kabarettistin Idil Baydar Anfang März 2019 in Berlin abgerufen worden sein. Im gleichen Zeitraum soll eine weitere Abfrage in Wiesbaden auf einem Polizeirevier erfolgt sein. Kurze Zeit später erhielt die türkeistämmige Künstlerin ein Drohschreiben.

Die Daten der „taz“-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah sollen wiederum in Hamburg von einem Polizeicomputer abgefragt worden sein. Kurze Zeit darauf erhielt sie eine Drohmail.

Ein Polizeisprecher in Hamburg bestätigte: „Es ist zutreffend, dass es im Zusammenhang mit der genannten Journalistin Datenabfragen bei der Polizei Hamburg gegeben hat.“ Die Berliner Polizei wollte sich zur Abfrage der persönlichen Daten Baydars nicht äußern.

Seit 2018 wurden über 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet. Darunter befinden sich auch Fälle im Zusammenhang mit verdächtigen Datenabfragen. Verurteilungen im Bedrohungssachverhalt „NSU 2.0“ gab es bislang nicht.


TRT Deutsch