27.10.2017, Russland, Moskau: Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders „Russia Today“ (RT) ist im Fenster des Firmenbüros zu sehen. (dpa)
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Nach dem TV-Start des deutschsprachigen Ablegers des russischen Staatssenders RT am Donnerstagmorgen prüfen die Landesmedienanstalten, wie sie gegen RT DE vorgehen können. Derzeit würden weitere Schritte geprüft, sagte eine Sprecherin der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Laut Nachrichtenmagazin „Spiegel“ sperrte die Videoplattform YouTube bereits am Morgen wegen der Verletzung der Nutzungsbedingungen den RT-DE-Kanal. Am Donnerstagabend war das Programm von RT DE weiter über deren Webseite zu sehen.

Rundfunkzulassung nicht beantragt

Grundsätzlich sei der lineare Rundfunk in Deutschland zulassungspflichtig, sagte die MABB-Sprecherin. Ob der Sender auf klassischem TV-Weg oder YouTube ausgestrahlt werde, sei dabei unerheblich. Für das Programm sei bei der MABB weder eine Rundfunkzulassung beantragt noch erteilt worden.

Zuvor hatte die MABB erklärt, das Programm sei in deutscher Sprache und den ersten Sendungen nach auf den deutschen Markt ausgerichtet. Die Medienanstalt gehe davon aus, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin für das Programm medienrechtlich verantwortlich ist.

Sendung auch „gegen alle Widerstände“

Auf ihrer Website hatte RT DE am Morgen angekündigt, „gegen alle Widerstände“ auf Sendung zu gehen. Das Programm von RT DE sei in ganz Europa zu empfangen und ziele auf Länder mit einem großen deutschsprachigen Publikum wie Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf seiner Website verweist der Sender zudem darauf, dass die „unabhängige gemeinnützige Organisation TV-Novosti“ in Serbien eine Lizenz für die Kabel- und Satellitenübertragung des RT-Senders in deutscher Sprache erhalten habe.

Die MABB erklärte indessen, dass dies nach vorläufiger Einschätzung keine ausreichende Grundlage für eine Verbreitung des Programms in Deutschland sei. Zuvor habe „TV-Novosti“ versucht, das Programm in Luxemburg zu notifizieren. Luxemburg habe dies jedoch mit Verweis auf die Rechtshoheit der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Dies entspreche der Rechtsauffassung der Landesmedienanstalten und der MABB.

epd