Symbolbild: Marktmissbrauch von Amazon - Bundeskartellamt überprüft Beschwerden (dpa)
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Das Bundeskartellamt überprüft nach Beschwerden, ob der Onlinehändler Amazon eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. „Wir untersuchen derzeit, ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Während der ersten Monate der Corona-Pandemie habe es Beschwerden darüber gegeben, dass Amazon Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. „Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt“, sagte Mundt. Die Kartellwächter hätten schon 2013 dafür gesorgt, dass Amazon seine sogenannte Preisparitätsklausel aufgibt. Bis dahin sei es so gewesen, dass Dritthändler über andere Online-Vertriebswege ein Produkt nicht günstiger verkaufen durften als auf dem Amazon Marketplace selbst. Zum Stand der aktuellen Untersuchung sagte Mundt, Amazon habe bereits auf erste Auskunftsersuchen geantwortet. „Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet.“ Der mögliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei „natürlich der Ansatz bei solchen Untersuchungen“. Amazon sei für sehr viele Händler eine unverzichtbare Plattform. „Andererseits haben wir eine Marktbeherrschung bisher nicht formell festgestellt“, sagte Mundt.

AFP