Hat Ex-Minister Caffier gelogen? Die Staatsanwaltschaft Rostock hat keinen Beleg für einen umstrittenen Waffenkauf gefunden. (dpa)
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Die Ermittler im Fall von Ex-Innenminister Lorenz Caffier (CDU) haben bislang keinen Beleg für den von ihm behaupteten Kauf einer Pistole vom Betreiber eines privaten Schießplatzes gefunden, auf dem jahrelang Kräfte der Landespolizei trainiert hatten. Für einen Waffenkauf gebe es keine zureichenden Anhaltspunkte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock am Mittwoch. Die Behörde ermittelt gegen den Ex-Innenminister wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme. Eine Vorteilsannahme könnte zum Beispiel dann gegeben sein, wenn Caffier die Waffe von dem Schießplatzbetreiber und Waffenhändler geschenkt oder zu einem verbilligten Preis erhalten hätte. Laut NDR hat das Land mehr als 14.000 Euro für die Trainings auf dem privaten Schießplatz bezahlt. Der Minister hatte wegen des Waffenerwerbs im Jahr 2018 im November 2020 sein Amt niedergelegt. Damals galt als Problem, dass der Schießplatzbetreiber mit rechtsextremen Äußerungen aufgefallen war. Caffier war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Zum Tatbestand der Vorteilsannahme heißt es im Paragraf 331 des Strafgesetzbuches: „Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

dpa