Eine Sitzung im Bundestag.  (AFP)
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Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen fährt der Bundestag nach der Sommerpause seine Sicherheitsmaßnahmen hoch. In einer soeben verschickten Hausmitteilung werden die Beschäftigten darauf hingewiesen, dass Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) dringend das Tragen einer Maske in allen Gebäuden des Bundestages ab dem 1. September empfehle.
„Diese dringende Empfehlung gilt ab dem Betreten der Liegenschaften grundsätzlich für alle Personen und alle Verkehrsflächen wie zum Beispiel die Flure und Treppenhäuser, Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume, Gastronomiebereiche (mit Ausnahme am Tisch) und die Bibliothek, aber auch für Sitzungssäle und Besprechungsräume“, heißt es in der Hausmitteilung, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
„Im Plenarsaal, in Sitzungssälen und Besprechungsräumen sowie in Büroräumen, insbesondere dem eigenen, kann die Maske abgenommen werden, wenn man einen Sitzplatz mit dem erforderlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern eingenommen hat und eine gute Belüftung gewährleistet ist.“ Abgenommen werden könne die Maske auch bei Redebeiträgen im Plenarsaal und anderen Sitzungssälen, wobei auch hier auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten sei.
Eine ähnliche „dringende Empfehlung“ zum Maske-Tragen hatte Schäuble vor kurzem schon den 709 Bundestagsabgeordneten in einem Schreiben gegeben. Bislang war bei Bundestagssitzungen im Plenarsaal im wesentlichen auf ausreichenden Abstand geachtet worden. So müssen zum Beispiel zwischen den Abgeordneten immer zwei Sitze frei bleiben.
Die nun verschickte Hausmitteilung richtet sich vorrangig an die rund 3100 Beschäftigten der Bundestagsverwaltung sowie die knapp 2800 Mitarbeiter der Abgeordneten in Berlin. Schäuble habe die dringende Empfehlung zum Maske-Tragen auch wegen der Vorbildfunktion des Bundestages abgegeben, heißt es darin. „Alle bekannten Fakten sprechen dafür, dass Sie sich und andere dadurch vor einer Infektion schützen. Es gilt, die Gesundheit aller zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag zu erhalten.“

dpa