Bundesanwaltschaft klagt PKK-Funktionär wegen Propaganda-Aktivitäten an (dpa)
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Einem im Mai festgenommenen mutmaßlichen PKK-Funktionär soll am Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gemacht werden. Die Bundesanwaltschaft hat dort Anklage erhoben, wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte. Der Mann soll seit August 2019 für die verbotene Terrororganisation mehrere PKK-Gebiete und -Regionen im Südwesten Deutschlands geleitet haben. Der Mann, der die türkische Staatsangehörigkeit hat, war damals in Heilbronn gefasst worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die Ermittler werfen ihm unter anderem vor, Propagandaveranstaltungen organisiert und das Sammeln von „Spendengeldern“ koordiniert zu haben. Zwischen Juni 2020 und April 2021 habe er mehr als 900.000 Euro eingetrieben und größtenteils weitergeleitet. Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK-Organisation als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist, und ahndet deren Unterstützung als strafbare Handlung nach dem deutschen StGB.

Die PKK wird von der Türkei, EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Die Aktivitäten der Gruppe werden international allerdings nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen und so unbemerkt Propaganda-, Rekrutierungs-, und Spendenaktionen durchführen. Auch Drogengeschäfte oder Schutzgelderpressung dienen der Gruppe zur Beschaffung von Finanzmitteln. In der Türkei wird die Organisation für den Tod von etwa 40.000 Menschen verantwortlich gemacht.

TRT Deutsch und Agenturen