Berlin: Tesla kann mit Rohbau für Fabrik starten (dpa)
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Der US-Elektroautohersteller Tesla kann mit dem Fundament und dem Rohbau für seine Fabrik bei Berlin loslegen - auch wenn die komplette umweltrechtliche Genehmigung noch aussteht. Das Brandenburger Landesumweltamt habe grünes Licht für weitere Arbeiten mit einem vorzeitigen Beginn gegeben, teilte das Umweltministerium am Dienstag in Potsdam mit. Damit könne das Unternehmen Gründungs- und Fundamentarbeiten sowie Erd- und Rohbauarbeiten vornehmen und Verkehrsflächen errichten. Dabei geht es um Parkplätze für Angestellte und um die Straßen auf dem Gelände. In einem Jahr - ab Juli nächsten Jahres - will Tesla in Grünheide mit der Produktion starten und möglichst bald 500.000 Fahrzeuge pro Jahr herstellen. Die abschließende umweltrechtliche Genehmigung für die Fabrik durch das Land Brandenburg steht noch aus, deshalb unternimmt Tesla jetzige Arbeiten auf eigenes Risiko und beantragt vorzeitige Genehmigungen. Tesla hat bereits 90 Hektar Kiefernwald auf dem 300-Hektar-Areal gerodet und den Boden für das Baufeld planiert. Weitere Rodungen sind geplant, aber nicht für die aktuellen Arbeiten. Die Genehmigung umfasst nach Angaben des Umweltministeriums keine Arbeiten oberhalb geplanter Pfahlgründungen sowie Bauteile und Leitungen unterhalb des Grundwasserleiters. Bisher ist offen, ob Tesla einen gesonderten Antrag für Pfahlgründungen stellt. Ein Grundwasserleiter ist ein Gesteinskörper mit Hohlräumen, der Grundwasser leiten kann. Tesla muss für die Zulassung der Fundament- und Rohbauarbeiten Auflagen zum Gewässerschutz und zur Vermeidung von Staub und Lärm einhalten. Umweltschützer befürchten mit dem Bau der Fabrik negative Auswirkungen auf die Natur, zum Beispiel auf das Grundwasser. Bisher gingen mehr als 370 Einwände gegen das Projekt beim Land ein. Tesla reichte vor einigen Tagen einen aktualisierten Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Land Brandenburg ein. Deshalb können Bürger noch bis zum 3. September neue Einwände erheben. Für den 23. September ist in Erkner eine öffentliche Anhörung geplant.

Wettbewerbszentrale setzt vor Gericht Werbeverbot gegen Tesla durch

Bei der Bewerbung seiner Assistenzsysteme für autonomes Fahren muss sich Tesla in Deutschland künftig zurückhalten. Das Landgericht München I verbot am Dienstag Werbeaussagen auf der Tesla-Website, die die Richter als irreführend bewerteten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte vergangenes Jahr Unterlassungsklage gegen Tesla eingereicht (Az. 33 O 14041/19). Laut Gericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Klage bezog sich auf einen im Juli 2019 im Bestellvorgang für das Model 3 auf der deutschen Tesla-Internetseite veröffentlichten Text. Darin hieß es unter anderem „Autopilot inklusive“, „volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder "„hr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen. Unglaublich, aber wahr!“. Die Kläger warfen Tesla vor, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, die Autos könnten tatsächlich und auch rechtlich völlig autonom, also ohne menschliches Eingreifen, fahren. „Tatsächlich wurden diese Ankündigungen aber so nicht erfüllt, weil einige der genannten Funktionen in Deutschland bis heute rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen sind“, erklärte die von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragene Wettbewerbszentrale nun. Auch technisch sei „automatisches Fahren innerorts“ in Deutschland noch nicht in vollem Umfang möglich - erst recht nicht wie von Tesla beschrieben „bis Ende des Jahres“ 2019. Das sahen die Münchner Richter ähnlich: Die verwendeten Formulierungen seien irreführend und erweckten bei Durchschnittsverbrauchern eine Vorstellung, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang stehe. Auch ein entsprechender Hinweis am unteren Ende der Website sei zu unklar.

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