21. April 2020, Berlin: Ein 32-Jähriger sitzt im sogenannten „Drohmail-Prozess“ auf der Anklagebank des Kriminalgerichts Moabit. Er soll bundesweit Drohmails gegen Politiker und Behörden verschickt haben. Angeklagt sind 107 Taten. (dpa)
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In einer Vielzahl von Mails soll ein 32-Jähriger bundesweit Sprengstoffanschläge in Gerichten, Bahnhöfen, Behörden und Einrichtungen sowie die Erschießung von Menschen angedroht haben. Am Dienstag begann der Prozess am Landgericht der Hauptstadt gegen den mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Schleswig-Holstein - musste kurz nach der Eröffnung aber wegen einer Bombendrohung unterbrochen werden.

Die von Dezember 2018 bis April 2019 verschickten Schreiben waren laut Anklage zum großen Teil mit „Nationalsozialistische Offensive“ unterzeichnet. Drohschreiben gingen laut Anklage auch an Mitglieder des Bundestages, Polizeieinrichtungen, Finanzämter und Medien und mehrfach gegen die Sängerin Helene Fischer. Angeklagt sind 107 Taten. Demnach hat der Mann Gewalttaten gegen die öffentliche Ordnung geplant.

Der Prozess wurde dann kurz nach Beginn wegen der Bombendrohung gegen das Gericht unterbrochen. Das mit „Heil Hitler“ endende Drohfax habe einen direkten Bezug zu dem Prozess, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach einer Überprüfung wurde Entwarnung gegeben, erst mit mehr als einstündiger Verspätung konnte die Anklage verlesen werden. In einem am Abend zuvor eingegangenen, anderen Fax eines mutmaßlich rechtsextremen Verfassers sei ein Freispruch für den Angeklagten verlangt worden.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) verurteilte die Bombendrohungen „wegen des Strafverfahrens gegen einen Neonazi“. Die Justiz lasse sich nicht von Drohungen „rechter Hater“ einschüchtern.

In der Anklage heißt es, der mutmaßliche Täter habe seinen Hass gegen Menschen und das kapitalistische System ausleben wollen, das „abgeschafft gehöre“, wie es in einem der Schreiben stehe. Der Mann, der seinen Beruf im Gericht nicht angeben wollte, habe die Bevölkerung verunsichern und zugleich öffentliche Aufmerksamkeit erlangen wollen. Dies sei ihm zunehmend immer weniger gelungen, hieß es.

Der Deutsche habe auch den Eindruck erwecken wollen, dass ein Netzwerk hinter ihm stehe. Er soll mit einem bislang unbekannten Komplizen kooperiert haben. In dem Prozess soll es laut Gericht auch um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gehen, dem Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung vorgeworfen werden.

Bombendrohungen per Mail verschickt

Mails, in denen Sprengsätze angekündigt wurden, gingen laut Anklage etwa an Gerichte in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Bremen, Potsdam, Wiesbaden, Düsseldorf, Hamburg, Saarbrücken, Magdeburg, Erfurt, Hannover, München, Nürnberg, Dresden, Köln und Kiel. Einige Gebäude wurden evakuiert oder Spürhunde eingesetzt.

Nach einer Bombendrohung per Mail wurde der Bahnhof in Lübeck im Januar 2019 vorübergehend gesperrt, der Zugverkehr eingestellt. Sprengsätze wurden aber in keinem Fall gefunden. In mehreren Mails machte der mutmaßliche Rechtsextremist laut Anklage seinen Hass gegen Helene Fischer deutlich und forderte ihren Tod.

Die Berliner Strafverfolgungsbehörde hatte die Ermittlungen federführend nach einer gemeinsamen Vereinbarung der deutschen Generalstaatsanwaltschaften übernommen, um Ressourcen zu bündeln.

Der mutmaßliche Verfasser wurde in Schleswig-Holstein Anfang April 2019 gefasst und später in eine Haftanstalt nach Berlin überführt. Er war laut Staatsanwaltschaft schon mehrfach verurteilt worden.

Die Tatserie hatte begonnen, kurz nachdem der mutmaßliche Schreiber nach einer Haftstrafe auf freien Fuß kam, so die Staatsanwaltschaft. Ähnlichkeiten zum früheren Vorgehen des Mannes hätten auf seine Spur geführt, hieß es.

dpa