Archivbild: 3. Mai 2017, Bayern, München: Die im NSU-Fall angeklagte Beate Zschäpe im Gerichtssaal im Oberlandesgericht (dpa)
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Der bayerische Landtag hat am Mittwoch die langfristige Sicherung der NSU-Akten beschlossen. Die Entscheidung wurde durch ein einstimmiges Votum im Innenausschuss getroffen. Der Grund für diesen Beschluss war die Unsicherheit über den Status des Löschmoratoriums, das für die NSU-Akten gilt. Im November vergangenen Jahres hatte das bayerische Innenministerium bestätigt, dass das Löschmoratorium auf dem Prüfstand sei und aufgehoben werden könne. Es war daraufhin zu Kritik an diesem Vorhaben gekommen. Denn das Löschmoratorium verbietet die Vernichtung von Akten der Polizei und des Verfassungsschutzes mit Bezug zur Terrorzelle NSU.
Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen wollte die Aufhebung des Löschmoratoriums stoppen. „Als bekannt wurde, dass die Löschung der polizeilichen Unterlagen zum NSU-Komplex geprüft wird, haben bei uns alle Alarmglocken geschrillt“, betonte Fraktionssprecherin Katharina Schulze. Das Löschen der NSU-Akten müsse „unbedingt verhindert“ werden. Auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag begrüßte die Entscheidung. Laut Alfred Grob sind die Akten zur Terrororganisation NSU „historische Dokumente, die auch den nachfolgenden Generationen erhalten bleiben sollen“.

Doch viele Fragen zum NSU-Terror bleiben noch offen. Cemal Bozoğlu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen-Fraktion, forderte Aufklärung bezüglich der Aktivitäten der NSU in Bayern. Vor dem Votum hatte Fraktionssprecherin Schulze festgehalten: „Bayern war Schwerpunkt des NSU-Terrors“.

TRT Deutsch und Agenturen