Symbolbild (dpa)
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Die Polizei Bamberg nahm am Donnerstag einen 34-jährigen Mann in Gewahrsam, weil dieser mehrmals sogenannte „Corona-Partys“ gefeiert hat. Ein Richter am Amtsgericht habe die Maßnahme bestätigt und sie bis zum 19. April 2020 - dem derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung - verlängert.

Der Mann habe nach der offiziellen Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberfranken „wiederholt gegen die Regelungen der vorläufigen Ausgangsbeschränkung im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ verstoßen.

Innerhalb einer Woche sei die Polizei vier Mal alarmiert worden, weil in der Wohnung des Mannes Corona-Partys stattgefunden hätten. Dort habe die Polizei jedes Mal eine Gruppe von Menschen beim Alkoholkonsum angetroffen. Nach den ersten Anrufen habe die Polizei zunächst mit Platzverweis und Bußgeldanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz reagiert.

Als die Beamten dann am Donnerstagabend erneut vier Bekannte in der Wohnung des 34-Jährigen antrafen, nahmen sie „den unbelehrbaren Bewohner zur Unterbindung weiterer Delikte“ in Polizeigewahrsam. Daraufhin lieferten die Polizisten den 34-Jährigen mit einem richterlichen Beschluss in eine Justizvollzugsanstalt ein, „wo er die nächste Zeit über sein Verhalten nachdenken kann.“

Großteil der Bevölkerung einsichtig

„Ich bin froh, dass der weit überwiegende Teil der oberfränkischen Bevölkerung ausgesprochen vernünftig ist und sich an die vorläufige Ausgangsbeschränkung hält, die nun seit zwei Wochen gilt“, sagte der oberfränkischen Polizeipräsident Alfons Schieder. „Diese Menschen zeigen für sich und ihre Mitbürger Verantwortung und dafür bin ich jedem einzelnen dankbar“, so der Polizeipräsident weiter.

Seit dem 21. März 2020 ist in Bayern als Maßnahme gegen die Coronavirus-Ausbreitung die vorläufige Ausgangsbeschränkung gültig.

Nach Angaben der Polizei seien durch Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei bislang über 35.000 Kontrollen zur Durchsetzung der Beschränkungen im Regierungsbezirk durchgeführt worden.

TRT Deutsch