29.03.2021, Griechenland: Eine Frau steht mit einem Baby im Arm und drei kleinen Kindern im Flüchtlingslager Kara Tepe in der Nähe von Mytilini auf Lesbos zwischen Zelten. (dpa)
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Erneut hat ein Oberverwaltungsgericht (OVG) Rückführungen von Asylsuchenden in das EU-Land Griechenland wegen der für Flüchtlinge dort herrschenden Bedingungen verboten. Laut einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des niedersächsischen OVG in Lüneburg drohten Schutzsuchenden „innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen“. In Griechenland bereits anerkannte Flüchtlinge dürften daher derzeit nicht wieder dorthin abgeschoben werden. (Az. 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20)

Bereits im Januar hatte das nordrhein-westfälische OVG in Münster ein gleichlautendes Urteil mit weitgehend identischer Begründung gefällt. In dem neuen Fall aus Lüneburg ging es laut Gericht um den Fall zweier Frauen aus Syrien, die über Griechenland nach Deutschland eingereist waren und dort bereits als Schutzsuchende anerkannt worden waren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge drohte ihnen die Abschiebung an, dagegen klagten sie nun erfolgreich.

Das OVG erklärte, die beiden Klägerinnen drohten bei Rückführung nach Griechenland „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ in die Obdachlosigkeit abzurutschen. In der Praxis erhielten sie dort „keinen Zugang zu elementaren Leistungen“ und könnten „auf keine ausreichende Unterstützung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite hoffen“. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu. Es kann dagegen jedoch noch Beschwerde eingelegt werden. Mehr dazu:„Ernsthafte Gefahr“ – Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland

dpa