Kommt es in Berlin zu Wahlwiederholung? Es wäre kein Novum in Deutschland (Symbolbild) (dpa)
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Nach den vielen Wahlpannen in Berlin am 26. September ist nicht ausgeschlossen, dass es in einzelnen Wahlkreisen oder Stimmbezirken zu Nachwahlen zum Abgeordnetenhaus kommen könnte. Ein Novum wäre das in Deutschland auf Landes-, aber auch auf Bundesebene nicht. Ein Rückblick: Landtag Baden-Württemberg 1960: Nach der Abstimmung am 15. Mai sieht sich ein nicht aufgestellter FDP-Kandidat benachteiligt, weil CDU und FDP zwei Wahlkreise in Waiblingen unter sich aufgeteilt hatten. Im März 1961 werden nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs in diesen beiden Wahlkreisen die Urnengänge wiederholt. Die CDU kann die Zahl ihrer Sitze im Landtag von 120 auf 121 erhöhen. Bürgerschaft Hamburg 1991: Nach der Wahl am 2. Juni regiert SPD-Bürgermeister Henning Voscherau zunächst allein. Doch das Hamburgische Verfassungsgericht erklärt die Abstimmung wegen unrechtmäßiger Kandidatenaufstellungen bei der CDU für ungültig. Nach der Neuwahl im September 1993 schafft Markus Wegner, der den Prozess angestrengt hatte, mit seiner Statt-Partei den Sprung ins Parlament. Voscherau holt die Wählervereinigung sogar auf die Senatsbank. Landtag Sachsen 2004: Das sächsische Verfassungsgericht erklärt die Wahl eines Direktkandidaten in einem Leipziger Wahlkreis für ungültig. Ein Linken-Politiker hatte geklagt, weil er wegen fehlender Unterlagen nicht zur Wahl am 19. September zugelassen war. Bei der Nachwahl im Januar 2006 gewinnt dennoch erneut der CDU-Kandidat.

Bürgerschaft Bremen 2007: Gut ein Jahr nach der Wahl am 13. Mai wird in einem Wahlbezirk in Bremerhaven nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes der Urnengang wegen Verfahrensfehlern bei der Auszählung wiederholt. Geklagt hatten die „Bürger in Wut“, denen eine Stimme für den Einzug ins Parlament fehlte. Nach der erneuten Abstimmung im Juli 2008 zieht die Wählervereinigung in die Bürgerschaft ein, die rot-grüne Mehrheit ist jedoch nicht gefährdet.

Bei Bundestagswahlen ist es bereits häufiger zu Nachwahlen in einzelnen Stimmbezirken gekommen, regelmäßig wegen Todesfällen unter Kandidaten, die zwischen Zulassung und Wahltermin eintraten. Erstmals war dies 1961 in Cochem, zuletzt 2005 im Stimmkreis Dresden I der Fall.

dpa